Fachbereich 55
Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Dr. Ulrich Koepsel
Gebäude
Im Gebäude Hindenburgstr. 20/3 (rechts) befinden sich die Fachbereichsleitung sowie die Geschäftsteile 551 und 552, während im Gebäude 20/2 (links) der Geschäftsteil 553 untergebracht ist.
Lageplan
Die Zufahrt auf das gesamte Areal Königsalleeist ist über eine Schrankenanlage geregelt. In den Parkbereich Königsallee (zwischen Gebäude Nord- und Südflügel) ist die die Ein- und Ausfahrt nur über die Königsallee möglich. Auf dem Gelände besteht Einbahnverkehr.
Für den Bring- und Holdienst (z.B. Lieferanten, Anlieferung von Proben) wurde ein Ticketsystem hinterlegt. Das heisst, der Lieferant löst ein Ticket und hat innerhalb einer Karenzzeit (voraussichtlich 30 Minuten) die Möglichkeit ohne Bezahlung das Areal wieder zu verlassen. Sollte die Karenzzeit überschritten werden, besteht die Möglichkeit das Ticket am Kassenautomaten in der Besuchergarage am Kreishaus oder bei der KFZ-Zulassungsstelle zu bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass es keinen Kassenautomaten auf dem Areal Königsallee gibt.
Geschäftsteile
Amtstierärztlicher Dienst (GT 551)
GT-Leitung: Frau Dr. med. vet. Zappe
Gutachterliche Tätigkeit in den Bereichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Tierschutz, Tierseuchen und der tierischen Nebenprodukte.
Veterinär- und Lebensmittelrecht (GT 552)
GT-Leitung: Herr Gayer
Verwaltungsrechtliche Umsetzung und Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren in den Bereichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Tierschutz und Tierseuchen sowie Gebührenabrechnungen und Vollzug des Weinrechts.
Lebensmittelüberwachung (GT 553)
GT-Leitung: Herr Dr. Roß
Durchführung der Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Fleischhygieneüberwachung (u.a. Betriebskontrollen in Lebensmittelbetrieben, Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich Hygieneüberwachung im Landkreis, Probenahmen).
Aufgaben
Übersicht
Der Fachbereich hat seine wesentlichen Aufgaben in der Organisation und praktischen Durchführung der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung einschließlich des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts, in der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen, sowie des Tierschutzes im Landkreis Ludwigsburg. Weitere Aufgaben liegen im Bereich der Arzneimittelüberwachung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, des Weinrechts (Verwaltungsvollzug), des Preisangabenrechts (Kennzeichnung im Einzelhandel) und des Rechts der tierischen Nebenprodukte (u.a. Tierkörperbeseitigung).
Als Untere Verwaltungsbehörde erledigt der Fachbereich staatliche Aufgaben und ist an Weisungen der Fachaufsicht (Regierungspräsidium Stuttgart, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg) gebunden. Ferner ist der Fachbereich für Verstöße im eigenen Zuständigkeitsbereich (Ausnahme Weinrecht) als Bußgeldbehörde zuständig.
Das Personal setzt sich aus Tierärzten, Lebensmittelkontrolleuren, Veterinärhygienekontrolleuren sowie Verwaltungsfachleuten zusammen. Ferner sind Bienensachverständige bestellt.
Aufgaben Lebensmittelüberwachung
Hauptaufgaben sind:
- Durchführung von Kontrollen in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, behandeln und/oder in den Verkehr bringen, wie bspw. in Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien und Konditoreien, Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sowie Direktvermarkter, Lebensmitteleinzel- und großhandel.
- Durchführung von Kontrollen in Betrieben, die Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln und/oder in den Verkehr bringen, wie bspw. Kosmetik-, Geschirr-, Bekleidungs- und Verpackungsmaterialhersteller, d.h. Gegenstände, die direkt mit dem Lebensmittel oder der menschlichen Haut oder Schleimhaut in Berührung kommen.
- Probenahmen bei Lebensmittel- und Bedarfsgegenständen, Probenahmen im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, zur weiteren Untersuchung an den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern im Land, u.a. mikrobiologisch, chemisch.
- Verfolgung von Hinweisen und Verbraucherbeschwerden hinsichtlich der Betriebshygiene oder der Beschaffenheit von Lebensmitteln.
- Fachliche Stellungnahmen und Beratungen bei Fragen im Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, insbesondere bei Übernahmen, Neueröffnungen und Baugesuchen von Betrieben.
- Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich weitergehender Untersuchungen (Trichinenuntersuchung), Messung des pH-Wertes, Bestimmung der Wasserbindungsfähigkeit von Fleisch, Untersuchung auf Geruch- und Geschmackabweichungen u.a.)
- Sperrung und Wiederzulassung von Milcherzeugern bei mikrobiologischen Abweichungen. Laufende Untersuchungen der Milch führt der Milchprüfring Baden-Württemberg e.V. durch.
Die Überwachungstätigkeiten werden durch die Lebensmittelkontrolleure und amtlichen Tierärzte des Fachbereichs Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz durchgeführt.
Sie werden u.a. unterstützt durch die Sachverständigen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (Lebensmittelchemiker, Tierärzte, Weinkontrolleure und sonstige Gutachter) und bei Erkrankungsfällen durch Ärzte und Gesundheitsaufseher des Fachbereichs Gesundheitsschutz.
Werden bei Betriebskontrollen und Probeuntersuchungen Mängel und damit Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, kann es zur Anordnung von Maßnahmen bis hin zu Betriebsschließungen sowie zur Verfolgung von Bußgeldern und Straftaten kommen.
Aufgaben Tiergesundheit
Das Tätigkeitsfeld des Fachbereichs ist darauf ausgerichtet, das Auftreten und die Ausbreitung übertragbarer und verlustreicher Krankheiten in den Tierbeständen und die Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen zu verhindern. Die Aufgaben umfassen u.a.:
- Registrierung von Tierhaltungen, Georeferenzierung
- Überwachung der Tierhaltungen, insbesondere hinsichtlich Kennzeichnung und Registrierung von Tieren
- Überwachung des Tierverkehrs und Tierhandels
- Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen für Tiere, die dauerhaft oder im Rahmen des Reiseverkehrs nur vorübergehend in ein anderes Land verbracht werden
- Koordinierung und Überwachung von Programmen zur Tierseuchenbekämpfung und Gesundheitsüberwachung
Organisation und Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs von anzeigepflichtigen Tierseuchen
Weiterführende Links
- Friedrich-Löffler-Institut
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
- TSIS-Tierseucheninformationssystem
- ProMedMail
- OIE (Internationales Tierseuchenamt)
- Rabies-Bulletin-Europe (Informationen zur Tollwut in Europa)
- Untersuchungsämter in Baden-Württemberg
Aufgaben Tierschutz
Der Fachbereich ist, von wenigen Ausnahmen (z.B. Tierversuche) abgesehen, für die Durchführung des Tierschutzrechtes zuständig.
Wir überprüfen Tierhaltungen und treffen die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen.
Daneben unterliegen zahlreiche Tätigkeiten mit Wirbeltieren einem Erlaubnisvorbehalt, um im Vorfeld eine tierschutzgerechte Haltung von Tieren sicher zu stellen.
Ferner erteilen wir Sachkundenachweise/Zulassungen für das Schlachten und Transportieren von Tieren. Als Bußgeldbehörde ahnden wir tierschutzwidriges Verhalten, sofern es sich um eine Ordnungswidrigkeit ahndet.
Aufgaben Tierarzneimittel
Der Fachbereich ist zuständig für
1. die Durchführung von Kontrollen nach Artikel 123 der Verordnung (EU) 2019/6 sowie die Durchführung des Tierarzneimittelgesetzes und der Maßnahmen nach den § 58 Absatz 3, §§ 72, 73 Absatz 1, §§ 76 und 90 TAMG im Rahmen der Überwachung von
a) Betrieben, Einrichtungen oder Personen, die Tiere, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, halten,
b) gewerblichen Tierhaltungen, insbesondere Betrieben, Einrichtungen oder Personen, die gewerbsmäßig Wirbeltiere, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, züchten, halten oder vorübergehend für andere Betriebe oder Personen betreuen,
c) Personen, die Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten,
2. die Entgegennahme von Anzeigen, verpflichtenden Mitteilungen und Informationen nach der Verordnung (EU) 2019/6 und dem Tierarzneimittelgesetz in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Nummer 1 Buchstabe a.
Für Ordnungswidrigkeiten ist weiterhin das Regierungspräsidium zuständig.