Öffentliche Zustellungen
Im Landkreis Ludwigsburg
Die öffentlichen Zustellungen des Landkreises Ludwigsburg erfolgen ab dem 1. November 2026 ausschließlich an dieser Stelle. Dies entspricht der Bekanntmachung vom 6. August 2026 über die Änderung der Aushangstelle für Benachrichtigungen im Rahmen der öffentlichen Zustellungen.
Die öffentliche Zustellung ist eine besondere Form der Bekanntmachung. Voraussetzungen hierfür sind beispielsweise gegeben, wenn der Aufenthalt einer Empfängerin bzw. eines Empfängers unbekannt oder nicht ermittelbar ist und auch die Zustellung der Benachrichtigung an eine Vertreterin oder einen Vertreter nicht möglich ist.
Für die nachfolgend aufgeführten Personen wird ein Dokument durch öffentliche Zustellung bekannt gemacht:
