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Schwerbehindertenrecht

Im Landkreis Ludwigsburg

Schwerbehindertenrecht

Hierzu zählt:

  • die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und dem Grad der Behinderung (GdB),
  • die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche, wie z. B.:
    • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
    • Freifahrt für Begleitpersonen,
    • Parkerleichterung,
    • Steuerfreibeträge,
    • Rundfunkgebührenbefreiung.
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen bei einem GdB von wenigstens 50, bitte beachten Sie: die Ausstellung eines europäischen Schwerbehindertenausweises wird frühestens ab 2028 erfolgen können
  • die Ausgabe von Beiblättern Informationen mit G, Gl oder Informationen aG mit Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr oder für KfZ-Steuerermäßigung siehe rechts Anträge und Änderungsanträge.

Achtung

  • Anträge nach der Assistenzhundeverordnung können aktuell nicht mehr gestellt werden.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten für das Beratungszimmer ( Zimmer 575 ) und Servicetelefon sind:

Montags bis Freitags vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montags nachmittags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Donnerstags nachmittags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Kontakt

Versorgungsangelegenheiten

Geschäftsteilleitung:

Bettina Heidrich

bettina.heidrich[at]landkreis-ludwigsburg.de

Versorgung@landkreis-ludwigsburg.de

Servicetelefon 07141 144-2575

Fax 07141 144-59942

Anschrift:
Landratsamt Ludwigsburg
Versorgungsangelegenheiten
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

Wichtige Hinweise für die Bearbeitung Ihres Antrags

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung ab 2026 Ihre Steueridentifikation-Nummer einzutragen.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung nur Kopien, keine Originalbefunde einzureichen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag ein farbiges Passbild bei und tragen Sie auf der Rückseite Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Aktenzeichen ein, sofern bereits vorhanden.