Schwerbehindertenrecht
Im Landkreis Ludwigsburg
Schwerbehindertenrecht
Hierzu zählt:
- die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und dem Grad der Behinderung (GdB),
- die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche, wie z. B.:
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
- Freifahrt für Begleitpersonen,
- Parkerleichterung,
- Steuerfreibeträge,
- Rundfunkgebührenbefreiung.
- die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen bei einem GdB von wenigstens 50, bitte beachten Sie: die Ausstellung eines europäischen Schwerbehindertenausweises wird frühestens ab 2028 erfolgen können
- die Ausgabe von Beiblättern Informationen mit G, Gl oder Informationen aG mit Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr oder für KfZ-Steuerermäßigung siehe rechts Anträge und Änderungsanträge.
Achtung
- Anträge nach der Assistenzhundeverordnung können aktuell nicht mehr gestellt werden.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten für das Beratungszimmer ( Zimmer 575 ) und Servicetelefon sind:
Montags bis Freitags vormittags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montags nachmittags von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstags nachmittags 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr