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Geothermie (Erdwärme)

Im Landkreis Ludwigsburg

Erdwärmesonden dringen tief in den Untergrund ein, durchstoßen verschiedene Erdschichten und tangieren meist auch das Grundwasser. Für die Bohrungen zur Herstellung einer Erdwärmesondenanlage ist daher grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. In Wasserschutzgebieten (Zonen I, II und IIIA) sind diese Bohrungen nicht zulässig, wenn diese in den für Trinkwasserzwecke genutzten Aquifer einbinden.


Auch für Grundwasserwärmepumpen (Förder- / Schluckbrunnen) sowie sonstige oberflächennahe geothermische Anlagen (thermisch aktivierte Gründungskörper, Energiepfähle, Energiekörbe, Grabenkollektoren u.a.), welche in das Grundwasser einbinden, ist im Allgemeinen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.


Sollten Sie Interesse an der Umsetzung einer derartigen Anlage haben, wenden Sie sich bitte vorab direkt an den Fachbereich Umwelt im Landratsamt Ludwigsburg, als zuständige untere Wasserbehörde (Sekretariat: Tel. 07141 / 144-43267, Mail).
Als Orientierungshilfe können Sie auch auf das vom Land Baden-Württemberg entwickelte „Muster – Verfahrenshandbuch für wasserrechtliche Zulassungsverfahren“ zugreifen. Das Verfahrenshandbuch finden Sie hier. Als einheitliche Stelle gelten in Baden-Württemberg die jeweils zuständigen unteren Wasserbehörden. 

Weitere Informationen:

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB)

Informationssystem oberflächennahe Geothermie Baden-Württemberg (ISONG)

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg