Koordination Kinderschutz
Für Ehrenamtliche & Fachkräfte
Die Stelle "Koordination Kinderschutz" nimmt übergeordnete Aufgaben wahr und ist Ansprechpartner für die strukturellen und organisatorischen Fragen und Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes. Dazu gehören unter anderem Handlungsabläufe beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und die Vereinbarungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) § 8a SGB VIII und § 72a SGB VIII.
Meldung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Sie möchten eine Meldung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung machen?
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist hierfür der Ansprechpartner.
Die Zuständigkeit orientiert sich am Wohnort des Kindes bzw. des Jugendlichen.