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Koordination Kinderschutz

Für Ehrenamtliche & Fachkräfte

Die Stelle "Koordination Kinderschutz" nimmt übergeordnete Aufgaben wahr und ist Ansprechpartner für die strukturellen und organisatorischen Fragen und Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes. Dazu gehören unter anderem Handlungsabläufe beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und die Vereinbarungen nach
§ 8a SGB VIII und § 72a SGB VIII.

Meldung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Sie möchten eine Meldung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung machen?

Dann wenden Sie sich direkt hier an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Die Zuständigkeit orientiert sich am Wohnort des Kindes bzw. des Jugendlichen.