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Soziales Entschädigungsrecht (SER)

Soziales

Zum SER gehören jene Gesetze, in denen eine staatliche Entschädigung wegen einer Gesundheitsschädigung oder des Todes einer Person festgelegt ist, wenn diese Schädigung, beziehungsweise der Tod, ein besonderes Opfer für die staatliche Gemeinschaft darstellt.

Diese Gesetze sind:

Die Versorgung nach diesen Gesetzen wird in Form von Geldleistungen, Heil- und Krankenbehandlung, orthopädischen Hilfsmitteln, sowie verschiedenen anderen Leistungen gewährt.

Kriegsopferfürsorge

Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge  sind Teil des  sozialen Entschädigungsrechtes nach dem Bundesversorgungsgesetz ( BVG ). Ihre Aufgabe ist der angemessene Schadensausgleich und die angemessene wirtschaftliche Versorgung der Anspruchsberechtigten.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind  unter anderem die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, die  Hilfe zur Pflege (z.B. Kurzeitpflege und stationäre Pflege) und die Altenhilfe.

Berechtigte der Kriegsopferfürsorge sind überwiegend Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene.

Daneben können auch Geschädigte nach dem Wehr- oder Zivildienstgesetz, Impfgeschädigte, Opfer von Gewalttaten oder politisch Verfolgte aus der ehemaligen DDR oder den früheren deutschen Ostgebieten diese Hilfen erhalten.

Weitere Informationen hierzu auch im Hinblick auf Sonderzuständigkeiten erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Kontakt

Landratsamt Ludwigsburg

Versorgungsangelegenheiten 
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

Bettina Heidrich
bettina@heidrich

SGB XIV

Hindenburgstraße 40

71638 Ludwigsburg

Viktoria Beuke

viktoria@beuke

Zentrales Postfach

SER[at]landkreis-ludwigsburg.de
Servicetelefon 07141 144-2750
Fax 07141 144-59942