Wohngeld
Soziales
Wohnen kostet Geld – oft zuviel für die Personen, die geringe Einnahmen haben. Aus diesem Grunde gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Das Wohngeld gibt es für MieterInnen in der Form des Mietzuschusses und für EigentümerInnen als Lastenzuschuss.
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen. Der Antrag ist zu unterschreiben und alle geforderten Nachweise zu beizufügen.
Der Antrag auf Wohngeld ist im Allgemeinen vom Haushaltsvorstand zu stellen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt ab von
- der Zahl der Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Der Antrag kann bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes gestellt werden. Diese leitet den Antrag dann zur Bearbeitung an die zuständige Wohngeldstelle des Landratsamtes weiter. Bei der Gemeindeverwaltung und beim Landratsamt erhalten Sie die erforderlichen Antragsunterlagen.
Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da eine Bewilligung der Leistung in der Regel erst ab Beginn des Monats erfolgen kann, in dem der Antrag beim Bürgermeisteramt oder bei der zuständigen Wohngeldstelle des Landratsamtes eingegangen ist.
von der zuständigen Wohngeldstelle; die Anträge für die Großen Kreisstädte werden in eigener Zuständigkeit bearbeitet. Große Kreisstädte sind: Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Remseck am Neckar, Vaihingen an der Enz. Sie können Kontakt aufnehmen über E-Mail: wohngeld oder wenden sich an unsere Info unter Telefonnummer 07141 144 2562.
Sie finden uns in der Hindenburgstraße 46 im dritten Obergeschoss, 71638 Ludwigsburg.