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Verfahrensfreiheit von Freiflächen-PV-Anlagen
- Mit der Reform der Landesbauordnung BW (LBO) - Gesetz für das schnellere Bauen- wurden Solaranlagen allgemein baurechtlich verfahrensfrei gestellt. Im Februar 2026 wurden zugehörige Einfriedungen und technischen Nebenanlagen ebenfalls verfahrensfrei gestellt
- Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
- Weitere Informationen dazu finden Sie in folgender Checkliste: