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Verfahrensfreiheit von Freiflächen-PV-Anlagen

  • Mit der Reform der Landesbauordnung BW (LBO) - Gesetz für das schnellere Bauen- wurden Solaranlagen allgemein baurechtlich verfahrensfrei gestellt. Im Februar 2026 wurden zugehörige Einfriedungen und technischen Nebenanlagen ebenfalls verfahrensfrei gestellt
  • Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht. 
  • Weitere Informationen dazu finden Sie in folgender Checkliste: