Mit der Reform der Landesbauordnung BW (LBO) - Gesetz für das schnellere Bauen- wurden Solaranlagen allgemein baurechtlich verfahrensfrei gestellt. Im Februar 2026 wurden zugehörige Einfriedungen und technischen Nebenanlagen ebenfalls verfahrensfrei gestellt
Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere dem Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.
Weitere Informationen dazu finden Sie in folgender Checkliste: