Infektionsschutz
Im Landkreis Ludwigsburg
Wir
- erfassen Meldungen übertragbarer Krankheiten und Krankheitserreger (meldepflichtig nach § 6 und § 7 IfSG) von niedergelasenen Medizinern, Krankenhäusern und Laboratorien etc. und übermitteln diese an das Landesgesundheitsamt
- ermitteln die Infektionsquellen
und Ausbreitungswege im Umfeld der Erkrankten, z.B. Kontaktpersonen, Gruppenerkrankungen - erfassen unerwünschter Wirkungen von Impfstoffen,
Meldepflicht besteht gemäß § 6 IfSG. Näheres hierüber auf der Internet-Seite des Paul-Ehrlich-Institutes in Langen unter www.pei.de.
Hier können Sie auch das zugehörige Berichtsformblatt abrufen. - verhüten und bekämpfen Infektionen,
beraten zu Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie über mögliche Schutzimpfungen
informieren über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote beim Verkehr mit Lebensmitteln (§ 42 IfSG)
und über Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG) - beschäftigen uns mit der Epidemiologie, d.h. mit der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten,
erstellen Statistiken der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten in Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten im Landkreis Ludwigsburg, mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg sowie dem Robert-Koch-Institut, Berlin
Landesgesundheitsamt
Robert-Koch-Institut - Infektnews Dashboard
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/infektnews-dashboard
Meldepflichtig nach § 6 Abs.1+2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind:
- Ärzt*innen
- Heilpraktiker*innen
- Leitungen bzw. Träger ambulanter oder (teil-)stationärer Pflegeeinrichtungen (§ 35 Abs.1 IfSG)
- Einrichtungen bzw. deren Träger nach § 33 Satz 1 (ohne Ausnahme) und
- Einrichtungen und deren Träger nach § 36 Abs.1 Nr. 3-6 IfSG (Gemeinschaftsunterkünfte, Justizvollzugsanstalten).
Die Meldungen haben innerhalb von 24 Stunden digital über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zu erfolgen.
Hierzu gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten bzw. Wege:
- Meldung über das offizielle DEMIS-Meldeportal (https://meldung.demis.rki.de).
- Meldung mittels FHIR-Schnittstelle über das individuell genutzten Softwareprodukt (wie z.B. Praxisverwaltungssystemen=PVS), sofern die DEMIS-Schnittstelle durch den Software-Hersteller implementiert wurde.
Alle notwendigen Informationen finden Sie hier:
DEMIS-Wissensdatenbank - DEMIS Wissensdatenbank - Confluence
