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Wegweiser

Immissionsschutz

An welche Behörde kann ich mich wenden?

Bei Lärmbelästigungen:

Belästigung durchzuständige Behörde
Radio, Lautsprecher, MusikinstrumenteOrdnungsamt im Rathaus, Polizei
GaststättenOrdnungsamt im Rathaus bzw. Gaststättenbehörde, Polizei
Haus- und GartenarbeitenOrdnungsamt im Rathaus, Polizei
TiereOrdnungsamt im Rathaus, Polizei
Gewerbe, IndustrieLandratsamt, Immissionschutz
BaustellenLandratsamt, Gewerbeaufsicht
FluglärmUmweltmeldestelle der Landesregierung, Tel. Nr. 0711/126-2626

Bei Rauch- und Geruchsbelästigungen:

Belästigung durchzuständige Behörde
private Feuerungs-/HeizungsanlagenLandratsamt, Immissionsschutz, große Kreisstädte
Gewerbe/IndustrieLandratsamt, Immissionsschutz
Grill/LagerfeuerOrdnungsamt im Rathaus, Polizei