Geflügelpest
Aviäre Influenza, Vogelgrippe
Aktuelles
Im Landkreis Ludwigsburg: Aufstallungspflicht aufgehoben
Ludwigsburg. Die Aufstallungspflicht für Geflügel entlang des Neckars im Landkreis Ludwigsburg endet am Donnerstag, 12. Februar 2026. Alle Geflügelhalter werden jedoch weiterhin dazu aufgerufen, die schon lange geltenden verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Die Aufstalltungspflicht war am 2. Dezember 2025 in Kraft getreten und läuft am 12. Februar 2026 aus. Seit Ende Dezember sind im Landkreis Ludwigsburg keine weiteren Wildvögel aufgefunden worden, die mit dem Virus der Aviären Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) infiziert waren.
Ab dem 13. Februar 2026 dürfen Geflügelhalterhalter ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Es wird jedoch weiterhin dringend auf die konsequente Einhaltung der bereits seit langem verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen, die unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ganzjährig in Baden-Württemberg gelten.
Geflügelhalter können ihr Geflügel durch folgende Maßnahmen schützen:
- Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern
- Futter und Wasser vor Wildvögeln geschützt lagern und bereitstellen
- Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden
- Hygienemaßnahmen strikt umsetzen (Händewaschen, Schuhwechsel, separate Stallkleidung, Gerätschaften und Ställe reinigen und desinfizieren)
- Schadnagerbekämpfung durchführen
- Gesundheitszustand der Tiere täglich beobachten
- Verdachtsfälle unverzüglich dem Veterinäramt melden
Der Gesundheitszustand der Tiere muss täglich beobachtet werden. Auffällige Krankheits- oder Todesfälle beim Geflügel müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
Aufstallung als Maßnahme gegen Geflügelpest
Die Aufstallung von Hausgeflügel wurde als vorsorgliche Schutzmaßnahme erlassen, nachdem im November und Dezember 2025 bei mehreren Wildvögeln, die verendet entlang des Neckars aufgefunden wurden, die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt und von einem erhöhten Infektionsdruck auszugehen war. Die Maßnahme diente dem Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit Geflügelpest durch Wildvögel.
Weitere Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg sowie Hinweise auf weiterführende Angebote anderer Behörden sind unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/gesundheit-veterinaerwesen/veterinaerwesen/gefluegelpest/ abrufbar.
Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts - FLI
FLI: “Trotz merklich zurückgehenden Fallzahlen schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln weiterhin als hoch ein. Das Seuchengeschehen bei Kranichen ist in Deutschland zwar weitgehend abgeklungen, das Virus zirkuliert dennoch nach wie vor in der Wildvogelpopulation.
Vorhersagen für die nächsten Wochen bleibe schwierig, da das Geschehen von zahlreichen Faktoren wie Wetterlagen und möglichen Stammveränderungen des Virus beeinflusst werden kann.” .
Tote Wildvögel dem Veterinäramt melden
Um die aktuelle Lage beurteilen zu können, ist das Veterinäramt auf Meldungen von Todfunden von Wildvögel angewiesen. Bei der Meldung ist der genaue Fundort anzugeben (Geokoordinate, Plan, Wegbeschreibung). Hierbei sind insbesondere Wasservögel, Möwen, Rabenvögel (z.B. Elstern, Krähen), Reiher, Greifvögel von Interesse. Graugänse sind am Neckar besonders betroffen. Tauben und Singvögel müssen nicht gemeldet werden und können über die Mülltonne als Restmüll entsorgt werden.
Aus hygienischen Gründen sollten tote Tiere nie mit der Hand angefasst werden
Entwicklung
| Jahr | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Wildtiere | 3 | 0 | 513 | 1312 | 1177 | 1111 | 263 | 2607 | 115 |
| Haustiere | 3 | 1 | 32 | 286 | 208 | 74 | 46 | 219 | 8 |
Quelle Fli, Stand 14.01.2026
Mit einem Tag Verzögerung können durch das FLI bestätigte Fälle über den Link www.tsis.fli.de abgerufen werden. In der aktuellen Saison waren vor allem Kraniche betroffen. Am Neckar ist die Graugans die dominierende Tierart, die jedoch kein Zugvogel ist.
Die Übersichtskarte in TSIS stellt nur aktive Fälle dar, so dass Wildvögel auf der Karte nicht erscheinen. Die Veterinärämter in Baden-Württemberg sind angewiesen, bestätigte Fälle sofort wieder aufzuheben. Benutzen Sie daher die “Auflistung der Einzelfälle” und filtern Sie nach Bundesland oder Landkreis, da hier auch deaktivierte Fälle gelistet sind. Alternativ veröffentlicht das FLI auf seiner Homepage wöchentlich eine Übersichtskarte der bestätigten Fälle der letzten 28 Tage.
2021 verkaufte ein mobiler Geflügelhändler bundesweit an zahlreiche Kleinhaltungen positive Tiere. Hiervon war auch ein Betrieb im Landkreis Ludwigsburg betroffen.
2022 fand eine Verbreitung über eine Landesverbandsschau der Rassegeflügelzüchter in Mecklenburg-Vorpommern statt.
2023 wurden drei positive Möwen an der Aldinger Schleuse gefunden.
Allgemeinverfügung des MLR vom 18.11.2025
- Allgemeinverfügung des MLR vom 18.11.2025 bezüglich der Aufstallung von Geflügel zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest. Betrifft Geflügelhaltungen mit mindestens 5.000 Tieren. Rechtlich verbindlich ist die auf der Homepage des MLR veröffentlichte Version. Dateityp: PDF , Dateigröße: 136.47 KB
- Allgemeinverfügung des MLR vom 14.01.2026 zur Verlängerung der Allgemeinverfügung bzgl. der Aufstallung von Geflügel zur Verringerung des Risikos des Eintrags der Geflügelpest Dateityp: PDF , Dateigröße: 296.84 KB
Landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen
Seit dem 21.01.2023 muss jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in seine Haltung einhalten. Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass die Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen. Diese labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenfrei und sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen durchzuführen. Die Vorgabe der Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen gilt vorerst zeitlich unbegrenzt.
Homepage Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Checklisten für die Biosicherheit
Mit Hilfe dieser Checklisten können Geflügelhalter auch ohne akute Seuchenlage das Biosicherheitsniveau ihrer Geflügelhaltung in Eigenregie überprüfen und gegebenfalls verbessern.
Frühere eigene Pressemitteilungen
Pressemitteilungen des MLR
- Pressemitteilung des MLR vom 14.01.2026 Stand Vogelgrippe in Baden-Württemberg: Verlängerung des Aufstallungsgebots entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau sowie im Landkreis Ludwigsburg Dateityp: PDF , Dateigröße: 69.64 KB
- Pressemitteilung des MLR vom 13.11.2025 Vogelgrippe BW: Aufstallgebot entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau Minister Peter Hauk MdL: „Die weiteren Bestätigungen des Friedrich-Löffler-Instituts verändern nichts an der Gesamtlage in Baden-Württemberg“ Dateityp: PDF , Dateigröße: 92.83 KB
- Pressemitteilung MLR vom 11.11.2025 Vogelgrippe BW: neue Lage erfordert Aufstallgebot in Stadt und Landkreis Heilbronn Minister Peter Hauk MdL: „Wir beobachten das Geschehen sehr genau und entscheiden risikoorientiert. Konsequente Biosicherheitsmaßnahmen haben jetzt allerhöchste Priorität!“ Dateityp: PDF , Dateigröße: 86.03 KB
- Pressemitteilung des MLR vom 23.10.2025 Vogelgrippe in einem größeren Nutzgeflügelbestand ausgebrochen Minister Peter Hauk MdL: „Konsequente Biosicherheitsmaßnahmen haben allerhöchste Priorität!“ Dateityp: PDF , Dateigröße: 77.97 KB
- Pressemitteilung des MLR vom 13.12.2024 Geflügelpest in einem Vogelpark im Landkreis Karlsruhe Minister Peter Hauk MdL: „Ich rufe alle Geflügelhalter im Land auf, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten!“ Dateityp: PDF , Dateigröße: 110.13 KB
- Pressemitteilung vom 12.12.2023 Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen weiterhin dringend erforderlich Dateityp: PDF , Dateigröße: 347.38 KB
- Allgemeinverfügung zur Abgabe von Geflügel bzw. gehaltenen Vögeln im Reisegewerbe verlängert Minister Peter Hauk MdL: „Die zusätzlichen Untersuchungs- und Dokumentationspflichten für den mobilen Geflügelhandel zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen haben sich bewährt und werden um zwei weitere Jahre verlängert“ Dateityp: PDF , Dateigröße: 185.38 KB
- Pressemitteilung vom 20.01.2023 Minister Peter Hauk MdL: „Die landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Geflügelhaltungen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Geflügelpestausbrüchen“ Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Tieren zum Schutz der Geflügelbestände in Baden-Württemberg durch Allgemeinverfügung erforderlich Dateityp: PDF , Dateigröße: 88.39 KB
- Pressemitteilung vom 02.11.2021 Minister Peter Hauk MdL: „Eine enge Abstimmung der Geflügelhalter mit den Veterinärbehörden und das frühzeitige Ergreifen von vorbeugenden Maßnahmen minimieren das Risiko von Geflügelpestausbrüchen“ Minister Hauk sensibilisiert für Geflügelpestprävention Dateityp: PDF , Dateigröße: 178.36 KB
- Pressemitteilung vom 22.11.2021 Minister Peter Hauk MdL: „Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) bei Schwänen in Donaueschingen amtlich festgestellt“ Behörden vor Ort erlassen Allgemeinverfügungen / Biosicherheitsmaßnahmen müssen dringend eingehalten werden Dateityp: PDF , Dateigröße: 202.59 KB
- Pressemitteilung vom 15.11.2022 Präventive Beschränkungen für den Geflügelhandel im Reisegewerbe in Baden-Württemberg infolge gestiegenem Geflügelpestrisiko Dateityp: PDF , Dateigröße: 192.82 KB
Impfpflicht Newcastle DC auch für Hobbyhalter
Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen dafür verschiedene Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht werden.
StIKo Vet: Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung