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Geflügelpest

Aviäre Influenza, Vogelgrippe

Aktuelles

Im Landkreis Ludwigsburg: Aufstallungspflicht aufgehoben

Ludwigsburg. Die Aufstallungspflicht für Geflügel entlang des Neckars im Landkreis Ludwigsburg endet am Donnerstag, 12. Februar 2026. Alle Geflügelhalter werden jedoch weiterhin dazu aufgerufen, die schon lange geltenden verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Die Aufstalltungspflicht war am 2. Dezember 2025 in Kraft getreten und läuft am 12. Februar 2026 aus. Seit Ende Dezember sind im Landkreis Ludwigsburg keine weiteren Wildvögel aufgefunden worden, die mit dem Virus der Aviären Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest) infiziert waren. 

Ab dem 13. Februar 2026 dürfen Geflügelhalterhalter ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Es wird jedoch weiterhin dringend auf die konsequente Einhaltung der bereits seit langem verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen, die unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere ganzjährig in Baden-Württemberg gelten.

Geflügelhalter können ihr Geflügel durch folgende Maßnahmen schützen:

  • Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern
  • Futter und Wasser vor Wildvögeln geschützt lagern und bereitstellen
  • Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden
  • Hygienemaßnahmen strikt umsetzen (Händewaschen, Schuhwechsel, separate Stallkleidung, Gerätschaften und Ställe reinigen und desinfizieren)
  • Schadnagerbekämpfung durchführen
  • Gesundheitszustand der Tiere täglich beobachten
  • Verdachtsfälle unverzüglich dem Veterinäramt melden

Der Gesundheitszustand der Tiere muss täglich beobachtet werden. Auffällige Krankheits- oder Todesfälle beim Geflügel müssen umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.

Aufstallung als Maßnahme gegen Geflügelpest

Die Aufstallung von Hausgeflügel wurde als vorsorgliche Schutzmaßnahme erlassen, nachdem im November und Dezember 2025 bei mehreren Wildvögeln, die verendet entlang des Neckars aufgefunden wurden, die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt und von einem erhöhten Infektionsdruck auszugehen war. Die Maßnahme diente dem Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände vor einer Infektion mit Geflügelpest durch Wildvögel. 

Weitere Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Ludwigsburg sowie Hinweise auf weiterführende Angebote anderer Behörden sind unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/gesundheit-veterinaerwesen/veterinaerwesen/gefluegelpest/ abrufbar. 
 

Aktuelle Situation in Baden-Württemberg

Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts - FLI

FLI: “Trotz merklich zurückgehenden Fallzahlen schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko für Infektionen bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln weiterhin als hoch ein. Das Seuchengeschehen bei Kranichen ist in Deutschland zwar weitgehend abgeklungen, das Virus zirkuliert dennoch nach wie vor in der Wildvogelpopulation.

Vorhersagen für die nächsten Wochen bleibe schwierig, da das Geschehen von zahlreichen Faktoren wie Wetterlagen und möglichen Stammveränderungen des Virus beeinflusst werden kann.” .

Tote Wildvögel dem Veterinäramt melden

Um die aktuelle Lage beurteilen zu können, ist das Veterinäramt auf Meldungen von Todfunden von Wildvögel angewiesen. Bei der Meldung ist der genaue Fundort anzugeben (Geokoordinate, Plan, Wegbeschreibung).  Hierbei sind insbesondere Wasservögel, Möwen, Rabenvögel (z.B. Elstern, Krähen), Reiher, Greifvögel von Interesse. Graugänse sind am Neckar besonders betroffen. Tauben und Singvögel müssen nicht gemeldet werden und können über die Mülltonne als Restmüll entsorgt werden. 
Aus hygienischen Gründen sollten tote Tiere nie mit der Hand angefasst werden

Entwicklung

Jahr201820192020202120222023202420252026
Wildtiere305131312117711112632607115
Haustiere313228620874462198

Quelle Fli, Stand 14.01.2026

Mit einem Tag Verzögerung können durch das FLI bestätigte Fälle über den Link www.tsis.fli.de abgerufen werden. In der aktuellen Saison waren vor allem Kraniche betroffen. Am Neckar ist die Graugans die dominierende Tierart, die jedoch kein Zugvogel ist.
Die Übersichtskarte in TSIS stellt nur aktive Fälle dar, so dass Wildvögel auf der Karte nicht erscheinen. Die Veterinärämter in Baden-Württemberg sind angewiesen, bestätigte Fälle sofort wieder aufzuheben. Benutzen Sie daher die “Auflistung der Einzelfälle” und filtern Sie nach Bundesland oder Landkreis, da hier auch deaktivierte Fälle gelistet sind. Alternativ veröffentlicht das FLI auf seiner Homepage wöchentlich eine Übersichtskarte der bestätigten Fälle der letzten 28 Tage.


2021 verkaufte ein mobiler Geflügelhändler bundesweit an zahlreiche Kleinhaltungen positive Tiere. Hiervon war auch ein Betrieb im Landkreis Ludwigsburg betroffen.
2022 fand eine Verbreitung über eine Landesverbandsschau der Rassegeflügelzüchter in Mecklenburg-Vorpommern statt.
2023 wurden drei positive Möwen an der Aldinger Schleuse gefunden.

Landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen

Seit dem 21.01.2023 muss jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in seine Haltung einhalten. Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass die Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen. Diese labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenfrei und sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen durchzuführen. Die Vorgabe der Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen gilt vorerst zeitlich unbegrenzt.

Homepage Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Allgemeinverfügung

Checklisten für die Biosicherheit

Mit Hilfe dieser Checklisten können Geflügelhalter auch ohne akute Seuchenlage das Biosicherheitsniveau ihrer Geflügelhaltung in Eigenregie überprüfen und gegebenfalls verbessern.

Pressemitteilungen des MLR

Impfpflicht Newcastle DC auch für Hobbyhalter

Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen dafür verschiedene Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht werden.
StIKo Vet: Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung

Kontakt:

Tel. 07141 144 2031

Hinweis:

Für unaufschiebbare Notfälle an Wochenenden und Feiertagen beachten Sie bitte unsere Bandansage (Tel. 07141-144-2031).