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Geflügelpest

Aviäre Influenza, Vogelgrippe

Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Instituts - FLI

FLI: “Die Zahl der Ausbrüche der Geflügelpest bei Geflügel sowie die Fälle im Wildvogelbereich in Deutschland steigen weiterhin sehr stark an. Parallel sind zahlreiche europäische Staaten betroffen. Eine Entspannung der Lage ist bislang nicht in Sicht. Die Situation erfordert dringende und gezielte Maßnahmen, um die Gefährdung der Geflügelbestände zu minimieren. Die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts steht daher auf „hoch“ für alle Wildvögel- und Nutzgeflügel bezogenen Risiken. Im Wildvogelbereich bestehen kaum Möglichkeiten, die Ausbreitung und das dortige Tierleid zu vermindern.” .

In einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis wurde am 23.10.2025 das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler Institut (FLI) auf der Insel Riems bestätigt (siehe Pressemitteilung des MLR unten). 

Entwicklung

Jahr20182019202020212022202320242025
Wildtiere305131312117711112631360
Haustiere31322862087446147

Quelle Fli, Stand 16.11.2025

Mit einem Tag Verzögerung können durch das FLI bestätigte Fälle über den Link www.tsis.fli.de abgerufen werden. In der aktuellen Saison sind vor allem Kraniche betroffen.
Bei ca. 200 Verdachtsfällen in Deutschland (insbesondere Wildvögel)  steht eine Bestätigung durch das FLI noch aus. Verdachtsfall bedeutet, dass der Schnelltest eines Landesuntersuchungsamtes ein positives Ergebnis ergab. Den genauen Subytp und die Frage, ob der Virus hochpathogen ist oder nicht, kann nur das FLI feststellen. Hausgeflügel hat beim FLI Vorrang. Zwischen Verdacht und Bestätigung können bei einem Wildvogel mehr als 10 Tage liegen.
Die Übersicht in TSIS stellt nur aktive Fälle dar, so dass Wildvögel nur zum Teil erscheinen. Bei der Meldung durch die Veterinärämter werden diese überwiegend sofort wieder deaktiviert. Benutzen Sie daher die “Auflistung der Einzelfälle” und filtern Sie nach Bundesland oder Landkreis, da hier auch deaktivierte Fälle gelistet sind. Alternativ veröffentlicht das FLI auf seiner Homepage wöchentlich eine Übersichtskarte der bestätigten Fälle der letzten 28 Tage.
2021 verkaufte ein mobiler Geflügelhändler bundesweit an zahlreiche Kleinhaltungen positive Tiere. Hiervon war auch ein Betrieb im Landkreis Ludwigsburg betroffen.
2022 fand eine Verbreitung über eine Landesverbandsschau der Rassegeflügelzüchter in Mecklenburg-Vorpommern statt.
2023 wurden drei positive Möwen an der Aldinger Schleuse gefunden.

Landesweite Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Geflügelhaltungen

Seit dem 21.01.2023 muss jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in seine Haltung einhalten. Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen ist es unbedingt erforderlich, dass die Tierhalter unverzüglich das zuständige Veterinäramt informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Tierhaltung feststellen. Diese labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenfrei und sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen durchzuführen. Die Vorgabe der Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen gilt vorerst zeitlich unbegrenzt.

Homepage Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Allgemeinverfügung

Checklisten für die Biosicherheit

Mit Hilfe dieser Checklisten können Geflügelhalter auch ohne akute Seuchenlage das Biosicherheitsniveau ihrer Geflügelhaltung in Eigenregie überprüfen und gegebenfalls verbessern.

Pressemitteilungen des MLR

Impfpflicht Newcastle DC auch für Hobbyhalter

Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Es stehen dafür verschiedene Lebend- und Inaktivatimpfstoffe zur Verfügung. Die Lebendimpfstoffe können über das Trinkwasser, Augentropfen oder als Aerosolspray verabreicht werden.
StIKo Vet: Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung

Kontakt:

Tel. 07141 144 2031

Hinweis:

Für unaufschiebbare Notfälle an Wochenenden und Feiertagen beachten Sie bitte unsere Bandansage (Tel. 07141-144-2031).