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Blauzungenkrankheit

Veterinärwesen

Die Blauzungenkrankheit (auch unter der englischen Bezeichnung „Bluetongue“ oder kurz BT bekannt) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden, die mit Fieber und durch Gefäßentzündungen verursachten Schwellungen einhergehen kann. Empfänglich sind große und kleine Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen), aber auch Wildwiederkäuer und Neuweltkameliden. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier zu Tier übertragbare, sondern durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen, Cullicoides) übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe und Rinder erkranken und teilweise sogar verenden können. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Bei der Blauzungenkrankheit gibt es verschiedene Serotypen, für die jeweils ein eigener Impfstoff benötigt wird. Das Restriktionsgebiet für den Serotyp BTV-3 umfasst ganz Deutschland, weshalb bei Verbringen innerhalb von Deutschland keine Beschränkungen bestehen.
Der BTV-8-Nachweis am 08.10.2025 im Ortenaukreis hat Auswirkungen auf Betriebe die innerhalb eines Mindestradius von 150 Kilometer um den infizierten Betrieb liegen. Für Baden-Württemberg wurde festgelegt, dass die durch die Unternehmer gemäß Artikel 124 der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law - AHL) zu ergreifenden Präventionsmaßnahmen einheitlich in allen Stadt- und Landkreisen des Landes gelten werden.

Gemäß Artikel 124 AHL ergreifen die Unternehmer geeignete Präventionsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die Verbringung gehaltener Landtiere den Gesundheitsstatus am Bestimmungsort in Bezug auf gelistete Seuchen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d sowie neu auftretende Seuchen nicht gefährdet. Das Verbringen innerhalb Baden-Württembergs ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Für Tiere, die dazu bestimmt sind in andere Länder oder gar andere Mitgliedstaaten bzw. Drittstaaten verbracht bzw. exportiert zu werden, können hinsichtlich BTV-8 unter den in der Pressemitteilung des MLR genannten Bedingungen verbracht werden. Die genannten Bedingungen berücksichtigen die von Deutschland bei der EU notifizierten Ausnahmen. Die durch die Unternehmer zu ergreifenden Präventionsmaßnahmen beschränken sich ausschließlich auf BTV-8. Zwischenzeitlich gab es weitere Fälle von BTV 8 in Bayern, Saarland und dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.

Wie äußert sich BTV?

  • Allgemeine Symptome: Fieber, Lethargie, Speichelfluss, Geschwüre / Erosionen / Krustenbildung an Maul- und Nasenschleimhäuten, Bindehautentzündung, Gesichtsödeme, Kronrandläsionen und Lahmheit
  • Schaf: Häufig schwere Verläufe mit Todesfällen
  • Ziege: bisher milde klinische Verläufe
  • Rind und Milchvieh: Symptomatik meist milder als bei Schafen, aber es gibt auch schwere Verläufe, massiver Milchleistungsrückgang, oberflächliche Zitzennekrosen
  • Alpakas (Kameliden): Milde bis schwere Verläufe, auch Todesfälle

Sollten Sie die genannten Symptome bei Ihren Tieren feststellen, ist dies sofort beim Veterinäramt zu melden.

Ausbreitung:

Im Landkreis Ludwigsburg wurden 2024 31 Fälle des Serotyps 3 der Blauzungenkrankheit festgestellt. Im Rahmen eines Monitorings Anfang 2025 11 weitere Fälle.

Für das Jahr 2024 wurden 15.834 Fälle des Serotyps 3 in TSN gemeldet. Lediglich im Jahr 2007 gab es mehr Fälle (20.812, Serotyp 8).
Der Serotyp 3 gilt als agressiv.  Das Land Baden-Württemberg rät daher dringend zu einer Impfung. Die letzten Feststellungen erfolgten als Nebenbefund bei Rindern. Wir gehen daher davon aus, dass viele Infektionen, insbesondere bei Rindern, unentdeckt bleiben.

Hinweis:
Mit einem Tag Verzögerung können im amtlichen Tierseuchennachrichtensystem - TSN gemeldete Fälle anonymisiert über den Link Tierseuchenabfrage abgerufen werden. 

Pressemitteilungen des MLR

Informationen des Friedrich-Löffler-Institutes

Impfung gegen verschiedene Serotypen des BTV-Virus

Die Impfung der Wiederkäuer bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz gegen die klinischen Symptome, Tierverluste und vor der Virusausbreitung:

Nur über eine Impfung können schwere Verläufe der Erkrankung und wirtschaftliche Einbußen vermieden werden. Leider schützen die bisher gegen die Serotypen BTV- 4 und BTV-8 eingesetzten Impfstoffe nicht gegen den aktuellen Serotyp BTV 3. Aus diesem Grund rät das Veterinäramt des Landratsamtes Ludwigsburg alle Halter von Wiederkäuern dringend, ihre Tiere auch mit den mittlerweile erhältlichen Impfstoffen, die BTV-3 wirksam sind, impfen zu lassen. Die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und das Land Baden-Württemberg unterstützten die Impfung durch einen Impfzuschuss. Dieser liegt beim Rind bei 2,00 € pro Impfung, beim Schaf bei 1,90 € pro Impfung und bei der Ziege 0,90 € pro Impfung. Vorbeugend sollten alle Wiederkäuer mit Abwehrmitteln gegen Gnitzen behandelt werden, welche die Blauzungenkrankheit übertragen.

In einem bemerkenswerten Kraftakt gelang es drei Herstellern von Veterinärimpfstoffen innerhalb kürzester Zeit, Impfstoffe gegen den neuen Serotyp zu entwickeln und Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit zu sammeln. Anfang Juni wurde die Anwendung von drei inaktivierten, serotypspezifischen BTV-3-Impfstoffen nach Vorabprüfung durch das Paul-Ehrlich-Institut per Eilverordnung durch das Bundesministerium gestattet. In einer Stellungnahme zur Impfung empfänglicher Wiederkäuer gegen BTV-3 empfahl die StIKo Vet dringend, empfängliche Wiederkäuer mit einem dieser Impfstoffe zu immunisieren. Laut den Gebrauchsinformationen verhindern die Impfstoffe Mortalität, die durch BTV-3 Infektionen verursacht werden, und reduzieren das Ausmaß der klinischen Symptome und die Virämie. Einen vollständigen, sterilen Impfschutz, der Infektionen verhindern würde, bieten sie nicht.

Informationen des LKV Baden-Württemberg zu Meldewegen der Impfungen.

Repellentien (Gnitzenabwehr)

Wirksame Insektenabwehr soll die Übertragung verhindern. Folgende Wirkstoffe sind für Rinder und Schafe zugelassen:

  • Butox Protect
  • Deltanil
  • Latroxin Delta
  • Spotinor

Rechtliche Grundlagen

  • VO (EU) 2016/429 (AHL)
  • VO (EU) 2018/1882 – Listung als Kategorie C Seuche
  • Delegierten-VO (EU) 2020/688 - Verbringung
  • Delegierten-VO (EU) 2020/689 – Status, Bekämpfung, Monitoring
  • Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 – BTV-Status der Länder
  • Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV)

Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit

Kontakt

Tel. 07141 144 2031

Bilder zur Blauzungenkrankheit