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Anmeldung Hebammen

Meldepflicht zur Hebammentätigkeit

Hebammen mit Wohnsitz und Tätigkeit im Landkreis Ludwigsburg,

  • die freiberuflich tätig werden möchten oder
  • die fest angestellt sind mit eigenverantwortlicher Tätigkeit oder
  • die als Beleghebammen arbeiten möchten,

sind gemäß Hebammengesetz (HebG) in Verbindung mit der Hebammenberufsordnung Baden-Württemberg verpflichtet, sich ohne Verzug bei dem zuständigen Gesundheitsamt an- und abzumelden sowie Änderungen der Wohnadresse mitzuteilen.


Bitte verwenden Sie hierzu das hinterlegte Meldeformular und senden dieses - bei Neuanmeldung bitte immer einschließlich einer Kopie der Hebammenurkunde - an die folgende Mailadresse: gesundheitsschutz[at]landkreis-ludwigsburg.de.