Anmeldung Hebammen
Meldepflicht zur Hebammentätigkeit
Hebammen mit Wohnsitz und Tätigkeit im Landkreis Ludwigsburg,
- die freiberuflich tätig werden möchten oder
- die fest angestellt sind mit eigenverantwortlicher Tätigkeit oder
- die als Beleghebammen arbeiten möchten,
sind gemäß Hebammengesetz (HebG) in Verbindung mit der Hebammenberufsordnung Baden-Württemberg verpflichtet, sich ohne Verzug bei dem zuständigen Gesundheitsamt an- und abzumelden sowie Änderungen der Wohnadresse mitzuteilen.
Bitte verwenden Sie hierzu das hinterlegte Meldeformular und senden dieses - bei Neuanmeldung bitte immer einschließlich einer Kopie der Hebammenurkunde - an die folgende Mailadresse: gesundheitsschutz[at]landkreis-ludwigsburg.de.