Natur- und Artenschutz
Im Landkreis Ludwigsburg
Die Natur und insbesondere die Landschaft als Lebensraum für die freilebenden Tiere und Pflanzen zu schützen, ist Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde im Geschäftsteil Umweltrecht. Demnach ist die untere Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange bei allen landschaftsrelevanten Vorhaben und Planungen zu beteiligen. Dies ist grundsätzlich bei Bauvorhaben im Außenbereich, Straßenbauvorhaben, Bauleitplanung, Flurbereinigungen gegeben. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu folgenden Themen:
Leitlinie für Solaranlagen
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Baustein für den Klimaschutz. Gleichzeitig gilt es, die Natur und die biologische Vielfalt zu schützen. Freiflächen-Photovoltaikanlagen bieten die Chance, beide Ziele miteinander zu verbinden, allerdings nur, wenn der Natur- und Artenschutz konsequent mitgedacht wird.
Daher hat das Landratsamt eine Leitlinie für Solaranlagen veröffentlicht. Die Leitlinie enthält Tipps und Empfehlungen für naturverträgliche Solarparks und klärt über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Außerdem zeigt die Leitlinie, welche Flächen für Solarparks zu priorisieren sind. Die Leitlinien finden Sie hier