Inklusion bedeutet: Alle gehören dazu. Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es, überall barrierefreie Strukturen zu schaffen, damit diese Teilhabe möglich wird.
Sozialdienst EMiL und Leistungen zur Teilhabe
Im Landkreis gibt es einen Fahrdienst für behinderte Menschen zum „Nulltarif“. Dadurch soll schwerstbehinderten Menschen, die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden.
Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, für Blinde und für besondere Gruppen von Schwerbehinderten können Parkerleichterungen erteilt werden.
Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen.