Handwerkerparkausweis im Landkreis Ludwigsburg
Der kreisweite Handwerkerparkausweis umfasst eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen, die es Unternehmen erleichtern, bei schwierigen Parkverhältnissen ihre Service-, Montage- oder Werkzeugwägen nah beim Kunden abzustellen. Als gemeinsames Angebot des Landkreises Ludwigsburg und seiner Städte und Gemeinden muss er nur einmal im Jahr beantragt werden, wird in allen 39 Städten und Gemeinden anerkannt und ist ab der Ausstellung für 12 Monate gültig. Der Ausweis wurde im Rahmen der Zukunftsstrategie des Landkreises Ludwigsburg entwickelt.
Start des Angebots: Der kreisweite Handwerkerparkausweis kann ab dem 1. September 2026 beantragt werden.
Ausnahmegenehmigungen des Handwerkerparkausweises:
Der kreisweit gültige Handwerkerparkausweis ermöglicht handwerklich tätigen Betrieben für den Einsatz vor Ort das Parken
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten (öffentlicher Straßenraum) ohne Entrichtung von Parkgebühren
- auf öffentlichen Parkplätzen ohne Beachtung der Höchstparkdauer (außer Kurzparkzonen unter 30 Minuten)
- in Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot
- in Haltverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
- in Bereichen mit Bewohnerparken
in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
Die Ausnahmegenehmigung gilt für die auf dem Ausweis mit Kennzeichen aufgeführten Fahrzeuge.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für die auf dem Ausweis mit Kennzeichen aufgeführten Fahrzeuge.
Nutzungsbedingungen:
Die Straßenverkehrsordnung wird durch den Handwerkerparkausweis nicht außer Kraft gesetzt. Durch abgestellte Fahrzeuge dürfen andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet oder behindert werden. Eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m muss sichergestellt sein. Es gelten die Nutzungsbedingungen auf dem Genehmigungsschreiben.
Die Ausnahmegenehmigungen gelten ausschließlich für die Dauer des Einsatzes vor Ort bei Kunden und nur an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.
Berechtigte Betriebe und Fahrzeuge:
Antragsberechtigt sind Betriebe mit handwerklichen Tätigkeiten, die ihre Fahrzeuge für Kundeneinsätze nah am Einsatzort benötigen. Der Handwerkerparkausweis kann ausschließlich für Service-, Werkstatt- oder Montagewägen (bis max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) genutzt werden, die für die Durchführung der Arbeiten ah am Einsatzort abgestellt werden müssen. Pro Ausweis können bis zu drei Firmen-Fahrzeuge eingetragen werden, von denen immer eines den Ausweis nutzt.
Beantragung und Gebühr:
Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigsburg beantragen den Handwerkerparkausweis am Betriebssitz bzw. bei derjenigen Straßenverkehrsbehörde, die für ihren Betriebssitz zuständig ist. Unternehmen aus anderen Landkreisen betragen den Ausweis am Ort des ersten Einsatzes im Landkreis Ludwigsburg. Die Jahresgebühr beträgt 200 Euro.
Nähere Informationen zur Beantragung folgen rechtzeitig vor dem Start des Angebots.