Medizinische Gutachtenstelle
für den Regierungsbezirk Stuttgart
Aufgaben
Die Medizinische Gutachtenstelle führt Untersuchungen und Begutachtungen im öffentlichen Interesse durch.
Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen gegeben (örtliche Zuständigkeit).
Für den Regierungsbezirk Stuttgart (mit Ausnahme der Stadtkreise Stuttgart und Heilbronn)
- Dienstfähigkeit von Beamten (Auftrag einer Behörde)
- Dienstunfallverfahren von Beamten (Auftrag einer Behörde)
- Amtsärztliche Zeugnisse für die Beihilfestellen (Auftrag der Beihilfestelle)
Für den Landkreis Ludwigsburg im Auftrag von Gerichten und Ordnungsämtern
- Verhandlungsfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Unterbringungsbedürftigkeit nach dem PsychKHG Baden-Württemberg
- Räumungsfähigkeit
Für das Sozial- und Jugendamt in Amtshilfe
- Umzugsfähigkeit
- Notwendigkeit kostenaufwändiger Ernährung (Mehrbedarf)
Sonstiges
- Prüfungsfähigkeit (siehe Download Info Flyer)
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Reisefähigkeit von Asylbewerbern (nur im Rahmen des gerichtsärztlichen Dienstes)
- Bescheinigungen in Steuersachen nach Auftrag durch das Finanzamt
Ablauf
Nach Auftragseingang teilen wir Ihnen den Untersuchungstermin schriftlich mit.
Beihilfe
In Beihilfeangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beihilfestelle. Fügen Sie Ihrem Antrag begründete aktuelle medizinsche Unterlagen bei. Die Beihilfestelle wird uns nach Prüfung des Sachverhaltes direkt beauftragen.
Einstellungsuntersuchungen für Beamte (Regelung seit 01.01.2016)
Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg führen die ärztlichen Untersuchungen über die gesundheitliche Eignung für die Einstellung oder die Verbeamtung nicht mehr durch.
Das Landesgesundheitsamt hat auf der Homepage www.gesundheitsamt-bw.de unter der Rubrik „Informationen für Bürgerinnen und Bürger“ einen Bereich eingerichtet, hier finden Sie die Liste der Ärzte, welche die Einstellungsuntersuchungen durchführen.
Hier der Direktlink:
Gebühren und Formulare
Einzelne Untersuchungen sind gebührenpflichtig, Die Berechnung erfolgt nach der Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg.
- Information zur amtsärztlichen Untersuchung bei Prüfungsunfähigkeit – Gesundheitsamt Ludwigsburg Das Dokument erklärt, unter welchen Voraussetzungen Studierende in Baden-Württemberg eine amtsärztliche Untersuchung zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit erhalten können. Es beschreibt, welche Studiengänge betroffen sind, welche Unterlagen notwendig sind, welche Anforderungen an ein ärztliches Attest bestehen und wie der Ablauf beim Gesundheitsamt Ludwigsburg ist. Zusätzlich enthält es Hinweise für Notfälle, die Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung und den Hinweis auf mögliche Gebühren. Dateityp: PDF , Dateigröße: 97.77 KB
- Information zur amtsärztlichen Untersuchung für Verbeamtung und Vorbereitungsdienst – Gesundheitsamt Ludwigsburg Das Dokument informiert darüber, welche amtsärztlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst sowie der Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit durchgeführt werden. Es erklärt, dass für viele Ausbildungs- und Studiengänge seit 2016 keine amtsärztlichen Einstellungsuntersuchungen mehr notwendig sind und diese durch reguläre ärztliche Atteste ersetzt wurden. Außerdem beschreibt es, dass auch amtsärztliche Verbeamtungsuntersuchungen ab Juli 2016 entfallen und stattdessen von anderen geeigneten Ärztinnen und Ärzten übernommen werden. Zusätzlich erhalten Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern Hinweise, wie sie den Nachweis der gesundheitlichen Eignung erbringen können. Dateityp: PDF , Dateigröße: 35.73 KB