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Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit an der Neckarbrücke

Nach der Wiederfreigabe der Neckarbrücke für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen am 25. September 2026 werden weitere Maßnahmen umgesetzt, um die Verkehrssicherheit rund um die Brücke zu erhöhen und die Einhaltung der bestehenden Beschränkungen zu unterstützen.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, die die Bushaltestellen im Bereich der Brücke nutzen. Die Bushaltestellen, an denen zahlreiche Schülerinnen und Schüler aussteigen, wurden bereits am heutigen Mittwoch, 30. September 2026, von der Ottmarsheimer Straße in die Gemmrigheimer Straße verlegt. Durch die Verlegung der Haltestellen in die Gemmrigheimer Straße soll die Querung für die Schülerinnen und Schüler übersichtlicher und sicherer werden.

Zusätzlich wird die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Brücke bis über die Einmündung der Gemmrigheimer Straße hinaus verlängert.

Für eine sichere Querung der Hessigheimer Straße wird außerdem am Donnerstag, 1. Oktober 2026, eine Fußgängerampelanlage eingerichtet. Damit erhalten Fußgängerinnen und Fußgänger die Möglichkeit, die Straße gesichert zu überqueren.

Maßnahmen zur Einhaltung der Höhenbeschränkung

Auch die Hinweise auf die bestehende Höhenbeschränkung werden weiter verstärkt. Auf beiden Seiten der Brücke wurden „Galgen“ installiert, die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf die zulässige Durchfahrtshöhe aufmerksam machen. Damit diese Einrichtung auf der östlichen Seite (Neusatz) nicht von Verkehrsteilnehmern umfahren werden können, werden in den kommenden Tagen zusätzlich Leitschwellen auf der Fahrbahn montiert. 

Beide „Galgen“ sollen zudem zeitnah mit Blitzerleuchten ausgestattet werden. Die bereits umfassend vorhandene Beschilderung der Höhen- und Gewichtsbeschränkung wird ebenfalls ergänzt. Die großen Hinweistafeln werden zusätzlich mit Gelbblinkern ausgestattet.

Hintergrund: Schutz der Neckarbrücke

Die Neckarbrücke war am 25. September 2026 nach umfangreichen Prüfungen wieder für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 2,8 Tonnen freigegeben worden.

Um die Brücke vor Schäden durch größere Fahrzeuge zu schützen, gilt seitdem eine Höhenbegrenzung von 2,30 Metern. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Kraftfahrzeuge unter 2,8 Tonnen die Brücke befahren. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen sind in der Regel höher als 2,30 Meter.

Auf die geltenden Beschränkungen wird bereits weit vor der Brücke sowie unmittelbar an der Zufahrt mit entsprechender Beschilderung hingewiesen. Mit den nun umgesetzten und angekündigten zusätzlichen Maßnahmen sollen sowohl die Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger als auch die Wahrnehmbarkeit und Einhaltung der Höhenbeschränkung weiter verbessert werden.