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Beschädigte Höhenbegrenzung: Neckarbrücke vorübergehend voll gesperrt

Nachdem die Höhenbegrenzung auf der Neckarbrücke innerhalb kurzer Zeit mehrfach beschädigt wurde, musste die Brücke vorübergehend wieder für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Sperrung soll noch heute Abend wieder aufgehoben werden.

Eine Straßenabsperrung mit roten und weißen Markierungen. Im Hintergrund ist eine gerade Straße zu sehen, umgeben von Bäumen. Die Absperrung deutet darauf hin, dass der Zugang zur Straße eingeschränkt oder nicht erlaubt ist. (Text KI generiert)

Mehrere Fahrer von Kleintransportern und zuletzt auch ein Wohnmobilfahrer hatten die bestehende Höhenbeschränkung missachtet und mit ihren zu hohen Fahrzeugen die Anlage erheblich beschädigt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die defekte Höhenbegrenzung nun vollständig abgebaut und neu errichtet werden.

Erster Landesbeamter Jürgen Vogt, Verkehrsdezernent des Landratsamts, appelliert daher an die Verkehrsteilnehmenden: „Bitte beachten Sie die geltenden Beschränkungen und nutzen Sie die ausgeschilderten Umleitungen, wenn Ihr Fahrzeug die Höhenbegrenzung nicht einhält. Dadurch lassen sich weitere Schäden, Sperrungen und Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmenden vermeiden.“

Sperrung kann voraussichtlich ab circa 20 Uhr aufgehoben werden

Die Straßenmeisterei Besigheim des Landratsamts arbeitet mit Hochdruck an der Wiederherstellung der provisorischen Höhenbeschränkung. Gleichzeitig bringt sie auf der östlichen Seite (Neusatz) vor dem Provisorium zusätzlich einen sogenannten „Galgen“ an, der Fahrzeuge bereits vor Erreichen der eigentlichen Höhenbeschränkung warnt, dass ihr Fahrzeug zu hoch ist. Die Mitarbeitenden der Straßenmeisterei können die Arbeiten voraussichtlich heute im Laufe des Tages abschließen. Die Neckarbrücke kann dann voraussichtlich ab circa 20 Uhr wieder für den Kraftfahrzeugverkehr geöffnet werden. 

Auch auf der westlichen Seite der Neckarbrücke von der B 27 kommend wird in Kürze noch ein „Galgen“ vor der Höhenbeschränkung angebracht. 

Hintergrund

Die Neckarbrücke war am 25. September 2026 nach umfangreichen Prüfungen wieder für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen freigegeben worden. Um die Brücke vor Schäden durch größere Fahrzeuge zu schützen, wurde eine Höhenbegrenzung installiert: Die Durchfahrt ist ausschließlich für Fahrzeuge mit einer Höhe von maximal 2,30 Metern erlaubt. Die Höhenbegrenzung von 2,30 Metern stellt sicher, dass nur Kraftfahrzeuge unter 2,8 Tonnen über die Brücke fahren. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 Tonnen sind in der Regel höher als 2,30 Meter. Auf die Beschränkung wird bereits weit vor der Brücke sowie unmittelbar an der Zufahrt mit entsprechender Beschilderung hingewiesen.