Vor allem in Waldnähe und auf Grünflächen derzeit erhöhte Vorsicht geboten
Da die meisten Waldbrände durch menschliches Verhalten verursacht werden, appelliert der Landkreis an alle Bürgerinnen und Bürger, besonders verantwortungsvoll mit Feuer umzugehen. Vor allem in Waldnähe und auf Grünflächen ist derzeit erhöhte Vorsicht geboten.
Städte und Gemeinden entscheiden über mögliche Sperrung ihrer Grillplätze
Feuer darf nur an offiziell ausgewiesenen und gekennzeichneten Feuerstellen entzündet werden. Grillen ist ausschließlich auf freigegebenen Grillplätzen erlaubt, sofern keine behördlichen Einschränkungen bestehen. Über mögliche Sperrungen entscheiden die jeweiligen Städte und Gemeinden, in deren Zuständigkeit die Grillplätze liegen. Zum Beispiel haben die Städte Sachsenheim und Gerlingen ihre Grillplätze bereits gesperrt.
Generelles Rauchverbot in Wäldern von 1. März bis 31. Oktober
Grundsätzlich gilt: Im Wald ist das Grillen mit eigenen Grillgeräten verboten. Außerhalb des Waldes müssen offene Feuer mindestens 100 Meter Abstand zum Waldrand haben. Zudem besteht vom 1. März bis zum 31. Oktober ein generelles Rauchverbot in Wäldern.
Vor dem Verlassen der Grillstille Feuer, Glut und Asche vollständig löschen
Um Brände zu vermeiden, sollten Funkenflug und offene Glut unbedingt vermieden werden. Grillstellen dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben. Vor dem Verlassen müssen Feuer, Glut und Asche vollständig gelöscht sein. Zigarettenstummel oder heiße Asche dürfen keinesfalls in die Natur geworfen werden.
Durch umsichtiges Verhalten Waldbrände verhindern
Der Landkreis empfiehlt, sich vor Ausflügen oder Grillveranstaltungen über aktuelle Hinweise der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu informieren. Durch umsichtiges Verhalten können alle dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern und Menschen, Natur sowie Einsatzkräfte zu schützen.
Wer Rauch oder einen Brand bemerkt, sollte umgehend den Notruf 112 wählen.
