Beim Tartanplatz handelt es sich um eine Privatfläche des Landkreises Ludwigsburg, die den Schulen am Römerhügel zur Verfügung gestellt wird. Außerhalb des Schulbetriebs ist die Nutzung nur im Rahmen einer verbindlichen Nutzungsvereinbarung möglich. Dafür muss jeweils eine verantwortliche Person benannt werden. Diese unterzeichnet die Vereinbarung mit dem Landkreis und erhält einen Transponder für die vereinbarten Zeiten. Damit soll sichergestellt werden, dass der Platz ordentlich hinterlassen wird.
So kann die Nutzung beantragt werden
Interessierte Nutzergruppen können sich ab sofort per Mail an gebaeudeservice[at]landkreis-ludwigsburg.de wenden. Anschließend erhalten sie ein Antragsformular, das vollständig ausgefüllt an den Gebäudeservice zurückzusenden ist.
Auf Grundlage des Antrags erstellt der Landkreis die Nutzungsvereinbarung. Nach deren Unterzeichnung und Eingang der vereinbarten Kaution wird der Transponder an die verantwortliche Person übergeben.
Öffnung kann bei Problemen sofort beendet werden
Voraussetzung für die versuchsweise Öffnung ist eine ordnungsgemäße Nutzung des Platzes. Sachbeschädigungen, Verschmutzungen, Müll oder andere Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarung sollen vermieden werden. Bei erneuten erheblichen Schäden oder Verschmutzungen behält sich der Landkreis vor, die Öffnung sofort zu beenden und den Tartanplatz für Freizeitsportler wieder zu schließen.
In der Vergangenheit große Schäden durch Vandalismus
Der Platz war zuvor wegen wiederholter Schäden, Verschmutzungen und Vandalismus geschlossen worden. Unter anderem wurden Müll und Grillreste zurückgelassen, Hunde auf die Sportflächen mitgebracht sowie Beläge, Netze und Zäune beschädigt. Auch Gebäude und Einrichtungen wurden mutwillig beschädigt. Der Tartanplatz war zuvor für rund 20.000 Euro saniert worden.