Mehr als eine gesetzliche Pflicht
Das Qualitätsmerkmal baut auf den gesetzlichen Vorgaben zum Kinderschutz in Vereinen auf, geht jedoch bewusst darüber hinaus. Denn wirksamer Kinderschutz im Verein endet nicht bei der Überprüfung von Führungszeugnissen – entscheidend sind auch Prävention, Sensibilisierung und eine Kultur des Hinsehens in den Vereinen. Bereits bei der Entwicklung des Qualitätsmerkmals im Jahr 2015 war den Beteiligten des Arbeitskreises wichtig, den Kinderschutz umfassender zu denken und Prävention nachhaltig in den Organisationen zu verankern.
„Mit der Unterzeichnung der Erklärung zum Kinderschutz verpflichten sich Vereine und Verbände unter anderem dazu, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu stärken, ihre Persönlichkeit und Würde zu achten, aufmerksam auf mögliche Gefährdungen zu reagieren, verantwortungsvoll mit ihrer Vorbildfunktion umzugehen und Schutzkonzepte sowie Präventionsmaßnahmen kontinuierlich weiterzuentwickeln“, erklärt Drittenpreis.
Qualitätsmerkmal wird kontinuierlich weiterentwickelt
Seit 2024 wird das Qualitätsmerkmal nicht nur digital, sondern auch im Rahmen des Fachtags „Kinderschutz im Verein“ als Urkunde in einem öffentlichen Rahmen verliehen. Das Zertifikat trägt jeweils das Verleihungsjahr und macht das Engagement der Organisationen auch nach außen sichtbar. Gleichzeitig wurde ein Verfahren zur regelmäßigen Erneuerung des Qualitätsmerkmals entwickelt. Mithilfe eines Selbstauskunftsbogens können Vereine dokumentieren, wie sie den Kinderschutz dauerhaft in ihrer Organisation verankern. Eine Erneuerung wird mindestens alle fünf Jahre empfohlen. Der neue Selbstauskunftsbogen wird erstmals beim diesjährigen Fachtag vorgestellt.
Kinderschutz gewinnt in den Vereinen an Bedeutung
Der Erfolg des Qualitätsmerkmals zeigt sich auch in den Zahlen: Mittlerweile haben 228 Vereine, Verbände und Kirchengemeinden eine Vereinbarung mit dem Landratsamt geschlossen und damit das digitale Qualitätsmerkmal erhalten. 118 Organisationen davon haben bereits eine Urkunde bekommen.
„Zu Beginn stand für viele Vereine vor allem die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Vordergrund. Heute erleben wir, dass sich viele Organisationen intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und häufig bereits über ein umfassendes Schutzkonzept verfügen oder dieses gerade entwickeln. Es beeindruckt uns immer wieder, mit wie viel Engagement sich Ehrenamtliche dem Kinderschutz widmen und welche hohe Qualität dadurch in den Vereinen entsteht“, sagt Drittenpreis.
Die Vereine gelangen dabei auf unterschiedlichen Wegen zum Qualitätsmerkmal – durch eigene Initiative, über ihre Dachverbände oder durch Empfehlungen anderer Organisationen. Das Landratsamt informiert regelmäßig über Veranstaltungen und Unterstützungsangebote. Auch Städte und Gemeinden sowie weitere Netzwerkpartner tragen das Thema aktiv in die Vereinslandschaft.
Fachtag „Kinderschutz im Verein“ am 10. Oktober 2026
Der nächste Fachtag „Kinderschutz im Verein“ findet am Samstag, 10. Oktober 2026, von 9.30 bis 16 Uhr im Kreishaus (Hindenburgstraße 40, Ludwigsburg) statt. Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtlich Engagierte in Vereinen und Verbänden mit Kinder- und Jugendarbeit. Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr das Thema „Täter- und Täterinnenstrategien“. Fachvorträge, Praxisimpulse sowie Informationsstände verschiedener Fachstellen bieten Wissen, Austausch und konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung und Umsetzung wirksamer Schutzkonzepte. Weitere Informationen zur Veranstaltung und zum Qualitätsmerkmal gibt es unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/KiSchu-im-Verein.