zum Hauptmenü zum Seiteninhalt zur Subnavigation zum Footermenü zur Suchfunktion zu den Hinweisen der Barrierefreiheit


Pferdemarkt: Veterinäramt leitet zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren ein

Nach Hinweisen zu möglichen tierschutzrechtlichen Vorfällen auf dem diesjährigen Pferdemarkt in Bietigheim hat das Veterinäramt des Landratsamts die übermittelten Videoaufnahmen geprüft. Das Ergebnis: In zwei voneinander unabhängigen Fällen wurden Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt. Gegen die verantwortlichen Personen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Landrat Dietmar Allgaier unterstrich: „Tierschutzwidriges Verhalten hat auf dem Pferdemarkt keinen Platz. Wo Verstöße festgestellt werden, handeln wir konsequent. Zugleich zeigt die sorgfältige Prüfung der Aufnahmen, dass die überwiegende Zahl der dokumentierten Situationen keinen Verstoß gegen das Tierschutzrecht darstellt. Beides gehört zu einer sachlichen und verantwortungsvollen Bewertung der Vorfälle.“

Die Anzeige war am 8. September beim Veterinäramt eingegangen. Die Auswertung der Videos ergab, dass die überwiegende Zahl der dokumentierten Situationen keine bußgeldrelevanten Tatbestände darstellen. Bei einzelnen Pferden waren Hinweise auf Stress erkennbar, jedoch haben die Tierhalter angemessen auf die Tiere eingewirkt.

Tierschutzwidriges Verhalten in zwei Einzelfällen 

Anders stellt sich die Situation in zwei dokumentierten Einzelfällen dar. Auf den Aufnahmen sind jeweils Schläge mit der Hand auf die Nüstern eines Ponys zu erkennen. Dieses Verhalten bewertet das Veterinäramt als tierschutzwidrig. „In beiden Fällen hätte anders reagiert werden müssen. Diese Verhaltensweisen werden von uns nicht toleriert“, stellt Dr. Ulrich Koepsel, Leiter des Veterinäramts, klar.

Die betroffenen Personen stammen nach bisherigen Erkenntnissen nicht aus dem Landkreis Ludwigsburg. Die zuständigen Behörden wurden über die Vorfälle informiert. 

Pferdemärkte nicht erlaubnispflichtig, müssen aber beim Veterinäramt angezeigt werden

Das Veterinäramt betont, dass die festgestellten Verstöße auf das Verhalten einzelner Personen zurückzuführen seien und keinen Rückschluss auf die Veranstaltung insgesamt zulassen. Pferdemärkte sind nicht erlaubnispflichtig, müssen aber beim Veterinäramt angezeigt werden. Zudem ist während der Veranstaltung durchgehend ein praktizierender Tierarzt vor Ort.

Auswirkungen auf die Durchführung des Pferdemarkts im kommenden Jahr sieht das Veterinäramt nicht. „Der tierschutzgerechte Umgang mit den Tieren liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Tierhalters. Diese Verantwortung kann weder der Veranstalter noch das Veterinäramt ersetzen“, so Koepsel.