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Faktencheck: Was es mit den „Vorgriffszahlungen“ auf sich hat

Medienbericht der Ludwigsburger Kreiszeitung vom 8. Oktober 2026 mit der Überschrift „Dem Kreis Ludwigsburg fehlen Millionen – doch offenbar ließ er viel Geld vom Land liegen“

In der zunächst online und dann auch in Print veröffentlichten Berichterstattung geht es um Zahlungen des Landes für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten. Der Autor schreibt, dass der Landkreis Ludwigsburg für die Jahre 2023 bis 2025 anders als andere Landkreise keine Vorgriffszahlungen abgerufen habe. In einem Kommentar heißt es: „Es geht offenbar um mehr als 30 Millionen Euro und damit um liquide Mittel, die den Haushalt zweifelsohne stabilisiert hätten.“

Die Überschrift kann den Eindruck vermitteln, dass dem Landkreis aufgrund seines Verwaltungshandelns ein hoher finanzieller Schaden entstanden sei. Warum dem nicht so ist, erläutern wir in diesem Faktencheck Finanzen.

Die wichtigste Botschaft

Dem Landkreis Ludwigsburg entsteht kein finanzieller Schaden, jeder Euro und jeder Cent kommt in der Kreiskasse an. Es sind keine Millionen in der Abrechnung der vorläufigen Unterbringung von Geflüchteten "liegengeblieben", wie Headline und Kommentar suggerieren.

Was sind „Vorgriffszahlungen“?

Vorgriffszahlungen sind ein ‚Vorgriff‘ auf später fällige Zahlungen. Verständlicher wäre, wenn man sie als Abschläge bezeichnen würde. Das Verwaltungsdeutsch des Justizministeriums benennt sie als „Vorgriffszahlungen“.

Bei Vorgriffszahlungen geht es vor allem um den Zeitpunkt, zu dem Geld fließt – in diesem Fall an den Landkreis. Es geht nicht um einen dauerhaften Verzicht auf die Erstattung der tatsächlich anerkannten Kosten. Die Vorgriffszahlung ist also ein Abschlag und keine endgültige Abrechnung.

Wofür gibt es Vorgriffszahlungen?

Es geht in diesem Fall um die Kosten der vorläufigen Unterbringung für Geflüchtete. 

Baden-Württemberg hat ein dreistufiges Aufnahmesystem: 

  • Erstaufnahme durch das Land
  • vorläufige Unterbringung durch Stadt- und Landkreise
  • anschließend gegebenenfalls Anschlussunterbringung durch Städte und Gemeinden. 

Für die vorläufige Unterbringung sind die Stadt- und Landkreise zuständig. Sie organisieren die Unterbringung, dokumentieren Belegung und Kosten. 

Da es sich um eine staatliche Aufgabe handelt, erhält der Landkreis das Geld vom Land erstattet. Die Abrechnung inkl. Prüfung mit dem Land ist aufwändig und zieht sich über Jahre hin. 

Warum ist die Abrechnung aufwändig?

Die Kosten der vorläufigen Unterbringung setzen sich aus vielen verschiedenen Bestandteilen zusammen:

  • Unterbringung und Bewirtschaftung der Liegenschaften
  • Personal- und Verwaltungsaufwand
  • Flüchtlingssozialarbeit
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einschließlichGesundheitsaufwendungen

Bis zum Jahr 2014 wurden die Kosten der vorläufigen Unterbringung ausschließlich über eine Pauschale pro zugewiesenen Geflüchteten erstattet. Ab dem Jahr 2015 hat das Land den Stadt- und Landkreisen eine Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten in der vorläufigen Unterbringung zugesagt. Seitdem werden die Kosten pro Haushaltjahr im Nachhinein erhoben und mit dem Land abgerechnet. 

Ist die Pauschale höher als der endgültige Erstattungsbetrag, muss der Unterschied zurückgezahlt werden. Ist der endgültige Betrag höher, erfolgt eine weitere Erstattung – sofern das Land keinen Abzug vornimmt.

Die Erstattungen vom Land fließen erst, wenn die Abrechnungen von allen Stadt- und Landkreisen final geprüft und vom Land anerkannt sind. Aufgrund dieses langwierigen Verfahrens hat das Land bereits vor Jahren den Stadt- und Landkreisen die Möglichkeit von Vorgriffszahlungen eingeräumt.

Wird das Verfahren der Vorgriffszahlung gewählt, geht es um die Frage, zu welchem Zeitpunkt welche Erstattungen mit vertretbarem Risiko abgerufen werden.

Eine aufwändige Risikoanalyse ist Bedingung, um die tatsächlich erwartbaren Kosten und damit die voraussichtliche Höhe der Erstattungen zu ermitteln. Hinzu kommt, dass das Land die Anforderungen, welche Kosten erstattungsfähig sind, immer wieder neu definiert hat. Der Landkreis hat daher in der Vergangenheit regelmäßig erst dann Vorgriffszahlungen beantragt, wenn die ermittelten Kosten dem Grunde nach durch das Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt wurden. Als Beispiel: Die Abrechnung für 2022 wurde erst jetzt (Oktober 2026) vom Regierungspräsidium Stuttgart anerkannt. Ansonsten besteht die Gefahr 
einer Rückzahlung von Millionenbeträgen für längst vergangene Haushaltsjahre. Bei der Risikoabwägung spielte auch eine Rolle, dass der Landkreis Ludwigsburg, anders als andere Landkreise, kein Liquiditätsproblem hat.. 

Vorgriffszahlung und Schlussabrechnung im Vergleich

FrageVorgriffszahlungSchlussabrechnung
ZweckGeld fließt früher, damit die Liquidität gesichert ist.Tatsächlich entstandene und anerkannte Kosten werden endgültig abgerechnet.
GrundlageVorläufige Berechnung beziehungsweise Prognose.Nachweise und tatsächliche Belegung beziehungsweise Kosten.
HöheFür die genannten Jahre laut Berichterstattung 80 beziehungsweise 90 Prozent des zugrunde gelegten Betrags.Endgültiger, vom Land anerkannter Erstattungsbetrag.
RisikoBei einer zu hohen Prognose entsteht eine Rückzahlung.-
Bedeutung für den LandkreisFrüherer Mittelzufluss, aber erheblicher, teilweise doppelter Berechnungs- und Prüfaufwand. Verlässliche endgültige Abrechnung.

Wie machen es andere Landkreise?

Von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Für 2025 haben knapp zwei Drittel der Kreise Vorgriffszahlungen abgerufen. Etwas mehr als ein Drittel aller Landkreise, darunter der Landkreis Ludwigsburg, haben für das Jahr 2025 bislang aus den oben genannten Gründen keinen Abruf veranlasst. 

Zusammenfassung

Das Verfahren der Vorgriffszahlungen ist aufwändig und risikobehaftet. Daher hat sich der Landkreis Ludwigsburg für eine Abrechnung auf Basis von tatsächlichen Kosten- und Flüchtlingszahlen (also im Nachhinein) entschieden – wie auch 36 Prozent der Landkreise in Baden-Württemberg (Quelle: Landkreistag). 

Landratsamt Ludwigsburg

Stand der Informationen: 

9. Oktober 2026