Nach §28 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Wert von 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegen, damit eine Rückkehr zum Wechselunterricht möglich ist. Der Feiertag Christi Himmelfahrt zählt bei der Berechnung des Zeitpunktes nicht mit. Falls sich der positive Trend bei den Infektionszahlen fortsetzt, wäre vom Gesundheitsamt diesen Samstag die Feststellung zur teilweisen Rücknahme der Bundesnotbremse zu treffen. Ab Montag, 17. Mai, wäre dann eine Rückkehr zum Wechselunterricht im Landkreis möglich.
Liegt der Inzidenzwert fünf Werktage unter 150 ist als nächstes die Rückkehr zu Click &Meet möglich. Da dieser Wert erstmalig am Dienstag, 11. Mai unterschritten wurde, könnte diese Feststellung des Gesundheitsamts frühestens am Montag, 17. Mai, erfolgen. Diese Lockerung würde dann am Mittwoch, 19. Mai, in Kraft treten.
Alle aktuellen Informationen zu den gültigen Regeln im Landkreis sind online unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/ abrufbar.