Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Regeln im Landkreis
Rechtliches
Allgemeinverfügungen des Landkreises Ludwigsburg
Corona-Verordnungen des Landes
Das Dashboard auf der Startseite der Landkreis-Homepage sowie die Corona-Hotline wurden zum 23.12.22 eingestellt.
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist zum 31.12.22 ausgelaufen. Das Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht des Landes wurde daher zum 1.01.23 außer Betrieb genommen und ist nicht mehr erreichbar.
Seit März 2022 verschickt das Gesundheitsamt des Landratsamts keine Info-Briefe und somit auch keine Genesenenbescheinigungen mehr an Infizierte.
Impfung
Informationen zum Genesenen-Nachweis
Falls Sie einen Genesenen-Nachweis benötigen, finden Sie hier alle Infos des Ministeriums für Soziales und Integration:FAQ Nachweis
Sollten Sie als genesene Person trotz aller Bemühungen keine ausreichenden Nachweisdokumente vorweisen können, können Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Genesenennachweises stellen. Der Antrag ist zu richten an Gesundheitsschutz. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung gebührenpflichtig ist (10 € inkl. Porto).
Testmöglichkeiten in den Kommunen
PCR-Teststellen im Landkreis
Informationen zum Antigentest
Antigen-Tests, die Eiweißstrukturen des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen, funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Dazu wird eine Probe von einem Nasen-Rachen-Abstrich auf einen Teststreifen gegeben. Falls das SARS-CoV2-Virus in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Vorteile von Antigen-Tests sind die vergleichsweise geringen Kosten und das zeitnahe Testergebnis (in weniger als 30 Minuten). Die leichte Handhabung eines Point-of-care (PoC)-Antigen-Tests erlaubt die Testung auch außerhalb eines Labors, z.B. in einer Pflegeeinrichtung oder medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen ohne Diagnostiklabor. Hier kann ein PoC-Antigentest helfen, asymptomatische, möglicherweise infektiöse Personen mit geringem Aufwand zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. vorübergehende häusliche Isolierung, die Übertragung des Virus zu verhindern. Generell sind Antigen-Tests weniger sensitiv als der PCR-Test, es ist also eine größere Virusmenge notwendig, damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis zeigt. Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt. Außerdem ist ein Antigen-Schnelltest nicht so spezifisch wie ein PCR-Test, das heißt, es kommt häufiger als bei der PCR vor, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, obwohl die Person gar nicht infiziert ist. Deshalb muss ein positives Antigen-Testergebnis mittels PCR bestätigt werden.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest.html <https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest.html>
Fallzahlen im Landkreis
Informationen zu Fallzahlen erhalten Sie in einem Dashboard auf der Startseite (bitte nach unten scrollen).
Informationen
Corona-Untersuchungsstellen und Schwerpunktpraxen
Corona-Schwerpunktpraxen im Landkreis finden Sie unter folgendem Link http://coronakarte.kvbawue.de/.
für Erkrankte und Kontaktpersonen
Besuch der Kreisverwaltung mit Einschränkungen
Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Einschränkungen für den Kundenverkehr geöffnet
Empfehlung: Weiterhin vorab Termine vereinbaren
Folgende Bereiche sind von der allgemeinen Öffnung ausgenommen und arbeiten nach wie vor nur mit Terminvereinbarung:
KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnis, Asyl- und Flüchtlingsarbeit(Ausnahme: Service Point ohne Termin), Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen (Ausnahme: Service Point für eilige Angelegenheiten ohne Termin), Jobcenter (Ausnahme: Infopunkte ohne Termin).
Termine vereinbaren Sie bitte direkt mit dem zuständigen Bereich.
Das Landratsamt empfiehlt weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
zu Anfragen bezüglich Einschränkungen oder Einbußen infolge von Maßnahmen gegen die COVID19-Epidemie
Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen
Zuständige Behörde für die Antragstellung sowie die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach § 56 IfSG für den Landkreis Ludwigsburg (Betriebsstätte) ist das Regierungspräsidium Stuttgart.
Die Antragstellung sowie die Bearbeitung der Anträge nach § 56 Abs. 1 IfSG (Verdienstausfallentschädigung bei Quarantäne) und nach § 56 Abs. 1 a IfSG (Verdienstausfallentschädigung bei fehlender Kinderbetreuung) werden über ein elektronisches Online-Verfahren unter www.ifsg-online.de abgewickelt. Auf dieser Website finden Sie zudem Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung. Bitte reichen Sie keine Anträge mehr bei uns ein, sondern nutzen Sie zur Antragstellung ausschließlich das Portal www.ifsg-online.de und senden Sie die Anträge direkt an das zuständige Regierungspräsidium.
Bei Fragen zu Entschädigungen können Sie sich direkt an die jeweiligen Regierungspräsidien und deren Hotlines wenden:
Regierungspräsidium Stuttgart: 0711 / 904 – 39777 / entschaedigung-ifsg[at]rps.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen: 0711 218200601 / entschaedigung-ifsg[at]rpt.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg: 0761 / 208 4600 / entschaedigung-ifsg[at]rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe: 0721 / 926 – 8828 / entschaedigung-ifsg[at]rpk.bwl.de
für die Fachöffentlichkeit
zur Maskenpflicht
Informationen der Landesregierung finden Sie unter folgendem link
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/#c110436
Arbeitsschutz
Hilfe bei häuslicher Gewalt
weitere Informationen zum Thema Gewalt finden Sie hier
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf:
Hygiene
Allgemeine Verhaltensregeln
- Waschen Sie regelmäßig und gründlich ihre Hände mit Wasser und Seife. Die Erreger können auch an Türklinken, Haltegriffen, Treppengeländern oder ähnlichen Gegenständen haften und von dort über die Hände weiter gereicht werden.
- Halten Sie die Husten- und Niesetikette ein.
- Niesen oder husten Sie dazu in ihre Ellenbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie sofort entsorgen.
- Enge Kontakte, vor allem mit kranken Personen meiden. Dabei 1 bis 2 Meter Abstand halten.
- In der Infektzeit auf Händeschütteln, Umarmungen und Küsschen zur Begrüßung verzichten.
- Wenn Sie selbst krank werden und Erkältungssymptome und Fieber entwickeln, bleiben Sie zuhause, damit Sie niemanden anstecken.
Diese Maßnahmen schützen allgemein vor der Ansteckung an Erkältungskrankheiten, Influenza (saisonale Grippe) wie auch dem neuartigen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Hygienetipps
Basic information concerning coronavirus in different languages
Information in different languages you can find here.