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Abfallentsorgung bleibt zuverlässig – Gebühren werden moderat angepasst

Die Abfallgebühren im Landkreis Ludwigsburg werden zum Jahr 2027 moderat angepasst. Nachdem die Gebühren fünf Jahre lang stabil geblieben sind, ist eine Anpassung erforderlich, um die Abfallentsorgung weiterhin zuverlässig und kostendeckend finanzieren zu können. Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 14. Oktober 2026, mit zwei möglichen Gebührenvarianten befasst und dem Kreistag empfohlen, die Gebühren für den Musterhaushalt um 0,8 Prozent anzuheben. Um den Gebührenanstieg möglichst gering zu halten, werden dafür höhere Überschüsse aus den Vorjahren eingesetzt.

Zwei braune Mülltonnen stehen auf einem Gehweg, im Hintergrund ist eine schwarze Mülltonne zu sehen. Alles ist umgeben von Gras und einem unbefestigten Weg. (Text KI generiert)

Der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) empfiehlt dem Kreistag, die Gebühren für den Musterhaushalt um 0,8 Prozent anzuheben (Landratsamt Ludwigsburg).

Die Kosten der Abfallwirtschaft steigen im Jahr 2027 um rund 1,6 Millionen Euro. Ausschlaggebend dafür sind unter anderem höhere Umlagen sowie gestiegene Einsammel- und Entsorgungskosten. Vertragliche Preisgleitklauseln, höhere Diesel- und Energiekosten sowie tariflich bedingte Steigerungen bei den Personalkosten wirken sich auf die Kosten aus. Gleichzeitig gehen die Erlöse aus der Verwertung von Wertstoffen zurück. Dies betrifft insbesondere das Altpapier, bei dem sowohl die Erlöse als auch die erfassten Mengen sinken. Zudem fallen die Mitbenutzungsentgelte der Dualen Systeme geringer aus.

Höhere Entnahme aus Überschüssen begrenzt Gebührenanstieg

Um den Gebührenanstieg für das Jahr 2027 möglichst gering zu halten, werden höhere Überschüsse aus den Vorjahren eingesetzt. Dadurch steigen die Gebühren für den Musterhaushalt lediglich um 0,8 Prozent. Das entspricht bei einem Vier-Personen-Haushalt mit jeweils zehn Restmüll- und Biomüllleerungen pro Jahr einer Mehrbelastung von 1,70 Euro im Jahr beziehungsweise rund 14 Cent im Monat. Die Restmüll-Leerungsgebühren steigen, während die Biomüll-Leerungsgebühren unverändert bleiben.

Die stärkere Inanspruchnahme der Gebührenüberschüsse hat allerdings zur Folge, dass für die kommenden Jahre weniger Mittel aus den Vorjahren zur Verfügung stehen.

Abfallgebühren sind kein Instrument zur Einnahmenerzielung

Die Abfallgebühren werden kostendeckend kalkuliert. Sie finanzieren die Kosten der Abfallwirtschaft und sind nicht dazu bestimmt, zusätzliche Einnahmen für den Kreishaushalt zu erwirtschaften. Der Gebührenhaushalt ist ein eigener, zweckgebundener Bereich. Etwaige Kostenüberdeckungen, die sich zum Jahresende ergeben, müssen nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von fünf Jahren an die Gebührenzahler zurückgegeben werden. Dies setzt der Landkreis Ludwigsburg konsequent so um.

Leistungsfähige Entsorgungsinfrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger

Für ihre Gebühren erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein umfassendes Angebot rund um die Abfallentsorgung und Verwertung. Dazu gehört die zuverlässige Abholung der Abfälle, eine leistungsfähige Entsorgungsinfrastruktur und zahlreiche Möglichkeiten zur umweltgerechten Verwertung und Entsorgung. Auch Altglas wird im Rahmen des bestehenden Systems an der Haustür abgeholt.

Ein flächendeckendes Netz an Recyclinghöfen und Häckselplätzen ergänzt das Angebot. Sperrmüll kann gebührenfrei abgeholt oder auf den Wertstoffhöfen angeliefert werden. Über das Kundenportal stehen zudem zahlreiche digitale Services zur Verfügung, darunter der digitale Gebührenbescheid, die Leerungsanzeige und die Sperrmüllbestellung. Ergänzt wird das Angebot durch die persönliche Beratung der Kundenberatung des zuständigen Fachbereichs und der AVL.

Richtiges Trennen hilft, Kosten zu begrenzen

Auch die Bürgerinnen und Bürger können durch eine sorgfältige Mülltrennung dazu beitragen, die Abfallwirtschaft wirtschaftlich zu unterstützen. Eine möglichst sortenreine Trennung erleichtert die Verwertung und trägt dazu bei, Wertstoffe sinnvoll in den Kreislauf zurückzuführen. Die Gebühren für die Biomüllleerung bleiben unverändert und damit weiterhin günstig.

Mit der moderaten Anpassung sollen die Kosten der Abfallwirtschaft weiterhin zuverlässig gedeckt und die bewährten Entsorgungsleistungen langfristig gesichert werden.