Straßenverkehr
Im Landkreis Ludwigsburg
Allgemeine Informationen
Die Straßenverkehrsbehörde ist in erster Linie für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs zuständig.
Sie entscheidet, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht werden (z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote, Ampeln).
Sie erteilt verkehrsrechtliche Anordnungen zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum für Gemeinde-, Kreis-, Landes-, und Bundesstraßen im Landkreis (siehe Zuständigkeiten).
Sie entscheidet über die Erteilung von Ausnahmen von den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (z.B. Fahren in der Fußgängerzone, Befahren gesperrter Straßen, Befreiung vom Halt- und Parkverbot, Sonntagsfahrverbot für Lkw, Großraum- und Schwertransporte).