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Leistungen

Asyl und Flüchtlingsarbeit

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, für Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.

Zudem können ergänzende Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder sonstigen besonderen Umständen gewährt werden.

Um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Asylbewerber/in und haben eine Aufenthaltsgestattung.
  • Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
  • Sie sind im Besitz einer Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes.
  • Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
  • Sie sind Ehepartner beziehungsweise minderjähriges Kind eines Anspruchsberechtigten.
  • Sie haben einen Folge- oder Zweitantrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte/r gestellt.

Eine Inanspruchnahme der Leistungen ist nur möglich, wenn Sie eigenes Vermögen und Einkommen vorher aufgebraucht haben. Das gilt auch bei Ansprüchen gegenüber Personen, welche Ihren Lebensunterhalt decken können.

Achtung: Wenn Sie arbeitsfähig sind und eine Arbeitsgelegenheit trotzdem unbegründet ablehnen, können Ihnen nur gekürzte Leistungen gewährt werden.

Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie diese beim Landratsamt Ludwigsburg schriftlich beantragen. Ein einfaches Schreiben an den Fachbereich Asyl und Migration genügt.

Ebenso benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Reisepass über den ausländerrechtlichen Status
    gegebenenfalls Nachweise über momentanes Einkommen (Lohnzettel o.ä.) oder Vermögen
  • Mietvertrag und Mietbescheinigung bei privatem Mietverhältnis

Weitere Unterlagen können im Einzelfall verlangt werden.

Die untere Aufnahmebehörde gewährt die Leistungen erst nach der Stellung Ihres Antrags. Eine rückwirkende Auszahlung von Leistungen findet nicht statt.

Die Leistungsberechtigten sind nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz haftpflichtversichert. Es steht Ihnen frei, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wichtiger Hinweis:

Nach der Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg sowie bei der Unterbringung in Privatwohnraum müssen Sie, wenn Sie weiterhin Leistungen benötigen, einen neuen Antrag stellen. Bitte melden Sie sich hierfür bei unseren Mitarbeiter/innen vom Sozialdienst.

Nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgen die Leistungen vom Jobcenter. Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu beim Jobcenter einen neuen Antrag stellen müssen.

NEU: Mehrsprachiges Erklärvideo

Dieses Video soll Ihnen helfen, den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszufüllen. Es führt Sie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Türkisch, Arabisch, Farsi und Russisch Schritt für Schritt durch den „Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“.

Den Antrag finden Sie unten bei den Formularen an erster Stelle. Bitte beachten Sie, dass er handschriftlich in lateinischer Schrift ausgefüllt werden muss.

Downloads über Serviceportal BW

Folgender Onlineantrag steht Ihnen über das Serviceportal Baden-Württemberg zur Verfügung:

Fahrtkostenerstattung für verwaltungsrechtliche Mitwirkung nach dem AsylbLG beantragen

Weitere Informationen

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Kontakt:

Ihre Ansprechpartner im Geschäftsteil Leistungen Asyl finden Sie hier.