Leistungen
Asyl und Flüchtlingsarbeit
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen Grundleistungen für den notwendigen Bedarf an Ernährung, für Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.
Zudem können ergänzende Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft oder sonstigen besonderen Umständen gewährt werden.
Um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Asylbewerber/in und haben eine Aufenthaltsgestattung.
- Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.
- Sie sind im Besitz einer Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes.
- Sie sind vollziehbar ausreisepflichtig, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist.
- Sie sind Ehepartner beziehungsweise minderjähriges Kind eines Anspruchsberechtigten.
- Sie haben einen Folge- oder Zweitantrag auf Anerkennung als politisch Verfolgte/r gestellt.
Eine Inanspruchnahme der Leistungen ist nur möglich, wenn Sie eigenes Vermögen und Einkommen vorher aufgebraucht haben. Das gilt auch bei Ansprüchen gegenüber Personen, welche Ihren Lebensunterhalt decken können.
Achtung: Wenn Sie arbeitsfähig sind und eine Arbeitsgelegenheit trotzdem unbegründet ablehnen, können Ihnen nur gekürzte Leistungen gewährt werden.
Um Leistungen zu erhalten, müssen Sie diese beim Landratsamt Ludwigsburg schriftlich beantragen. Ein einfaches Schreiben an den Fachbereich Asyl und Migration genügt.
Ebenso benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- einen gültigen Reisepass über den ausländerrechtlichen Status
gegebenenfalls Nachweise über momentanes Einkommen (Lohnzettel o.ä.) oder Vermögen - Mietvertrag und Mietbescheinigung bei privatem Mietverhältnis
Weitere Unterlagen können im Einzelfall verlangt werden.
Die untere Aufnahmebehörde gewährt die Leistungen erst nach der Stellung Ihres Antrags. Eine rückwirkende Auszahlung von Leistungen findet nicht statt.
Die Leistungsberechtigten sind nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz haftpflichtversichert. Es steht Ihnen frei, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wichtiger Hinweis:
Nach der Anschlussunterbringung in den Städten und Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg sowie bei der Unterbringung in Privatwohnraum müssen Sie, wenn Sie weiterhin Leistungen benötigen, einen neuen Antrag stellen. Bitte melden Sie sich hierfür bei unseren Mitarbeiter/innen vom Sozialdienst.
Nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erfolgen die Leistungen vom Jobcenter. Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu beim Jobcenter einen neuen Antrag stellen müssen.
NEU: Mehrsprachiges Erklärvideo
Dieses Video soll Ihnen helfen, den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auszufüllen. Es führt Sie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Türkisch, Arabisch, Farsi und Russisch Schritt für Schritt durch den „Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“.
Den Antrag finden Sie unten bei den Formularen an erster Stelle. Bitte beachten Sie, dass er handschriftlich in lateinischer Schrift ausgefüllt werden muss.
Folgende Formulare stellen wir Ihnen zur Verfügung:
- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - mit QR-Code zu Erklärvideo 74 KB
- Merkblatt zum Antrag auf Asylbewerberleistungen 140 KB
- Merkblatt für Arbeitsgelegenheiten 99 KB
- Merkblatt Krankenhilfe für den Hausarzt 233 KB
- Antrag Bildung und Teilhabe 44 KB
- Antrag Kleinkinder Fortbewegung 270 KB
- Antrag Säuglingsausstattung 0-6 Monate 203 KB
- Antrag Säuglingsausstattung 7-12 Monate 204 KB
- Antrag Schwangerschaftsbekleidung 266 KB
- Mietobergrenzen ab 01.05.2024 Bruttokaltmiete 109 KB
- Mietbescheinigung Vordruck 244 KB
Downloads über Serviceportal BW
Folgender Onlineantrag steht Ihnen über das Serviceportal Baden-Württemberg zur Verfügung:
Fahrtkostenerstattung für verwaltungsrechtliche Mitwirkung nach dem AsylbLG beantragen
Weitere Informationen
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe.