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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Bildungs- und Teilhabepaket nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bzw. nach dem Bundeskindergeldgesetz

Seit dem 01. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben Ihrem monatlichen Regelbedarf, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes zählen:

  • eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • mehrtägige Klassenfahrten oder Freizeiten von Kindertageseinrichtungen
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • außerschulische Lernförderung
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kindertageseinrichtung
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen (Gutscheine) gewährt werden. Das Abrechnungsverfahren soll möglichst unkompliziert gestaltet werden, aber auch die individuelle Förderung des Kindes gewährleisten. Daher können für die einzelnen Bereiche des Bildungs- und Teilhabepaketes unterschiedliche Formen der Leistungserbringung gelten. In welcher Form die konkrete Leistung erbracht wird, erfahren Sie bei der Antragstellung.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes entnehmen Sie bitte den Flyern zu den Bereichen:

Weiterführende Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket

Direkt zu den Formularen

Personenkreis

Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch, 2. Buch (SGB II),
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII),
  • Kinderzuschlag - KIZ nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach § 3 AsylbLG in Verbindung mit § 6 AsylbLG

beziehen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket als Nachweis über den Bezug der Sozialleistung den aktuellen Bewilligungsbescheid bei.

Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt, nicht aber die für Bedarfe des Bildungs- und Teilhabepakets anfallenden Kosten, aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen von der bewilligenden Stelle weitere Unterlagen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen angefordert werden.