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Kindertagespflege

Im Landkreis Ludwigsburg

Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege umfasst die Betreuung, Förderung, Bildung und Erziehung von Kindern durch geeignete Tagesmütter/-väter. Der Umfang der Betreuung richtet sich nach dem Bedarf der Eltern. In der Regel findet die Betreuung des Kindes in dem Haushalt der Tagespflegeperson statt, so dass eine familienähnliche Betreuungssituation entsteht. Die Betreuungszeiten richten sich nach dem Bedarf der Eltern und den Möglichkeiten der Tagesmutter/ des Tagesvaters. Die Betreuung kann nach Absprache auch im Haushalt der Eltern der Kinder, also im vertrauten Wohnumfeld, oder in anderen geeigneten Räumen stattfinden.

Die Geeignetheit von Tagespflegepersonen wird umfassend geprüft:

  • Alle Tagesmütter und Tagesväter müssen ihre persönliche Eignung,
  • die Teilnahme an den erforderlichen Qualifizierungskursen,
  • kindgerechte, geeignete Räumlichkeiten,
  • sowie ein Gesundheitszeugnis und ein polizeiliches Führungszeugnis nachweisen.

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die für Ihren Bezirk zuständige Fachberatung wenden.

Finanzielle Förderung

Übernahme der Kosten der Kindertagespflege

Sie können beim Landratsamt, Geschäftsteil "Finanzierung Kindertagesbetreuung (GT 408)" einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Landkreis Ludwigsburg wohnhaft sind und die Betreuung des Kindes nicht selbst übernehmen können, zum Beispiel weil Sie berufstätig sind, eine Ausbildung absolvieren oder andere wichtige Gründe vorliegen.

Hier finden Sie alle zur Antragsstellung erforderlichen Anträge.

Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an den Geschäftsteil "Finanzierung Kindertagesbetreuung (GT 408)". Dieser Aufgabenbereich ist regional organisiert, nach dem Ort der Pflegestelle.

Weitere Informationen rund um das Thema Kindertagespflege und Förderung der Kindertagespflege erhalten Sie auf unserer Homepage https://www.tageseltern-lb.de.