Jugendamt
Für Kinder & Jugendliche
Allgemeine Informationen
Das Jugendamt ist kreisweit verantwortlich für die Jugendhilfen im Bereich der Erzieherischen Hilfen, der Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte, der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege, bei Sorgerechts- bzw. Umgangsrechtsanliegen und Scheidungsberatungen sowie für Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen.
Für die Vermittlung von Kindern in Dauerpflege und die Qualifizierung von Pflegeeltern ist der Pflegekinderdienst verantwortlich.
Die Tagespflegevermittlung liegt in den Händen des Kompetenzzentrums Kindestagesbetreuung im Landratsamt Ludwigsburg. Unter bestimmten Voraussetzungen benötigt die Pflegeperson eine Tagespflegeerlaubnis.
Erzieherische Hilfen
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Im ambulanten Bereich sind erzieherische Hilfen z.B. die Soziale Gruppenarbeit, die Erziehungsbeistandschaft und die Sozialpädagogische Familienhilfe.
Die Erziehung in einer Tagesgruppe, in Pflegestellen oder im Heim gehören zu den teil- und vollstationären Angeboten.
Weitere Informationen erteilt der Allgemeine Soziale Dienst.
Eingliederungshilfe
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall in ambulanter Form, in Tageseinrichtungen oder in anderen teilstationären Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in vollstationären Einrichtungen gewährt.
Weitere Informationen erteilt der Allgemeine Soziale Dienst.
Beratungen
Eltern von Kindern und Jugendlichen haben Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
Sie werden bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts unterstützt.
Das Jugendamt wirkt auch in allen Verfahren bzgl. des Sorge- und Umgangsrechts vor dem Familiengericht mit.
Weitere Informationen erteilt der Allgemeine Soziale Dienst.
Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Die Inobhutnahme eines Kindes oder eines Jugendlichen ist die vorläufige Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder einer sonstigen betreuten Wohnform.
Ursache für die Unterbringung ist in der Regel eine vorausgegangene Notsituation, z.B. wenn dem Kind oder Jugendlichen eine unmittelbare Gefahr für sein körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht und es daher nicht länger in seinem bisherigen Lebensumfeld verbleiben kann.
Kinder oder Jugendliche, die sich in einer Notsituation befinden, können sich direkt an den Allgemeinen Sozialen Dienst wenden.
Kindertagespflege/ Pflegeerlaubnis
Wer sein Kind von einer Tagespflegeperson in deren Haushalt betreuen lassen möchte, sollte darauf achten, dass diese, sofern die unten genannten Voraussetzungen erfüllt sind, eine Erlaubnis des Jugendamtes besitzt. Tagespflegepersonen haben nach § 43 SGB VIII folgendes zu beachten:
Wer ein oder mehrere Kinder
- außerhalb ihrer Wohnung
- mehr als 15 Stunden wöchentlich und
- länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen will,
bedarf einer Erlaubnis. Diese Erlaubnis befugt zu einer Betreuung von bis zu fünf fremden Kindern und ist auf fünf Jahre befristet.
Die Erlaubnis wird vom Jugendamt erteilt, wenn die Tagespflegeperson geeignet ist. Diese Eignungsüberprüfung erfolgt durch das Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung des Landratsamtes Ludwigsburg. Verfahren und Elemente der Eignungsüberprüfung sind unter anderem Einzelgespräche, Hausbesuche und das Erbringen weiterer Nachweise (z. B. Gesundheitszeugnis, Führungszeugnis, etc.).
Das Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung des Landratsamtes Ludwigsburg ist somit auch Erstanlaufstelle für Beratung, Information und Antragsstellung zur Kindertagespflege und bietet darüber hinaus interessierten Personen und bereits tätigen Tagespflegepersonen Qualifizierungskurse an.
Fragen zur Antragstellung und zum Verfahren beantwortet Ihnen gerne Ihre zuständige Fachberatung.
Für mehr Informationen zur Kindertagespflege klicken Sie hier.