Schwerbehindertenrecht
Im Landkreis Ludwigsburg
Schwerbehindertenrecht
Hierzu zählt:
- die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und dem Grad der Behinderung (GdB),
- die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche, wie z. B.:
- Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
- Freifahrt für Begleitpersonen,
- Parkerleichterung,
- Steuerfreibeträge,
- Rundfunkgebührenbefreiung.
- die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen bei einem GdB von wenigstens 50,
- die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr oder für KfZ-Steuerermäßigung
Die Antragstellung kann online unter www.service-bw.de erfolgen.