Sprungziele

Schwerbehindertenrecht

Im Landkreis Ludwigsburg

Schwerbehindertenrecht

Hierzu zählt:

  • die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und dem Grad der Behinderung (GdB),
  • die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche, wie z. B.:
    • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
    • Freifahrt für Begleitpersonen,
    • Parkerleichterung,
    • Steuerfreibeträge,
    • Rundfunkgebührenbefreiung.
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen bei einem GdB von wenigstens 50,
  • die Ausgabe von Beiblättern Informationen mit G, Gl oder Informationen aG mit Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr oder für KfZ-Steuerermäßigung 
  • Assistenzhunde - Anträge und Ausfüllhilfe (aktuell nicht online verfügbar)

Kontakt

Versorgungsangelegenheiten

Geschäftsteilleitung:

Bettina Heidrich

bettina.heidrich[at]landkreis-ludwigsburg.de

versorgungsangelegenheiten[at]landkreis-ludwigsburg.de

Servicetelefon 07141 144-42575

Fax 07141 144-59942

Anschrift:
Landratsamt Ludwigsburg
Versorgungsangelegenheiten
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

Wichtige Hinweise für die Bearbeitung Ihres Antrags

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung nur Kopien, keine Originalbefunde einzureichen.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag ein farbiges Passbild bei und tragen Sie auf der Rückseite Ihren Namen und Ihr Aktenzeichen ein, sofern bereits vorhanden.