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Schwerbehindertenrecht

Im Landkreis Ludwigsburg

Hierzu zählt:

  • die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und dem Grad der Behinderung (GdB),
  • die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche, wie z. B.:
    • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
    • Freifahrt für Begleitpersonen,
    • Parkerleichterung,
    • Steuerfreibeträge,
    • Rundfunkgebührenbefreiung.
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen bei einem GdB von wenigstens 50,
  • die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr oder für KfZ-Steuerermäßigung

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Servicetelefon
07141 144-2575

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Geschäftsteilleitung:

Jürgen Krummlauf
Juergen Krummlauf
Tel. 07141 144-42566
Fax 07141 144-59942

Anschrift:
Landratsamt Ludwigsburg
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Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg