Hintergrund der Initiative sind die zunehmenden Schwierigkeiten von Handwerksunternehmen, bei Kundinnen und Kunden vor Ort Parkmöglichkeiten zu finden, und der hohe Verwaltungsaufwand bei der Beantragung von Sonderparkgenehmigungen. Bisher mussten Betriebe für jeden Einsatz mit schwierigen Parkverhältnissen Ausnahmegenehmigungen beantragen, um ihre Montage- und Service-Fahrzeuge nah am Einsatzort abzustellen. Manche Städte bieten zwar bereits Jahresausweise an, diese gelten aber jeweils nur für eine Stadt und umfassen unterschiedliche Leistungen.
Unter Federführung des Kreis-Wirtschaftsförderers Oliver Reichert wurde daher gemeinsam mit der Kreis-Handwerkerschaft Ludwigsburg und allen zuständigen Verkehrsbehörden im Landkreis ein einheitlicher, gebietsübergreifender Handwerker-Parkausweis entwickelt. Dieser wird einmal im Jahr beantragt, in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Ludwigsburg anerkannt und bietet einheitliche Leistungen zu einheitlichen Konditionen. „Nur über die gute Zusammenarbeit mit unseren Kommunen und ihren zuständigen Behörden können wir heute dieses Ergebnis präsentieren. Ich danke allen Beteiligten für die Unterstützung“, betont Landrat Allgaier.
Erfolgreicher Projektabschluss durch starke kommunale Zusammenarbeit
Mit der Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrags durch die kommunalen Verkehrsbehörden sind nun alle Voraussetzungen für die Einführung geschaffen. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Projekts wird ein zentraler Baustein der Zukunftsstrategie des Landkreises umgesetzt. An der Erarbeitung beteiligten sich neben der Kreis-Wirtschaftsförderung und der Kreis-Handwerkerschaft die Verkehrsbehörden der Kommunen Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Freiberg am Neckar, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Pleidelsheim, Remseck am Neckar, Vaihingen an der Enz und des Landkreises Ludwigsburg. Damit unterstreicht das Vorhaben das gemeinsame Engagement zur Stärkung und Unterstützung des regionalen Handwerks. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal für unsere Handwerkerinnen und Handwerker. Kurze Wege
und weniger Parkplatzsuche bedeuten mehr Zeit für die eigentliche Arbeit“, freut sich Kreis-Handwerksmeister Albrecht Lang über das neue Angebot.
Handwerker-Parkausweis bietet attraktive Vorteile im gesamten Landkreis
Der neue kreisweit anerkannte Handwerker-Parkausweis geht in seinen Leistungen über die meisten bisherigen kommunalen Regelungen hinaus. In Verbindung mit dem Ausweis gelten folgende Sondergenehmigungen:
- Entfall von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum
- Entfall der Höchstparkdauer (außer in Kurzparkzonen unter 30 Minuten) sowie Verzicht auf die Nutzung einer Parkscheibe
- Parken im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- Parken in Bereichen mit Bewohnerparken
- Parken in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
Die Sondergenehmigungen gelten dabei ausschließlich für die Dauer des Einsatzes vor Ort bei Kunden und nur an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.
Wer den Ausweis beantragen kann
Antragsberechtigt sind Betriebe, die handwerkliche Tätigkeiten ausüben und für deren Arbeit ein Fahrzeug unmittelbar am Einsatzort erforderlich ist. Die Kammerzugehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Bei den Fahrzeugen muss es sich um Service- und Montagefahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen handeln, die dem Transport von Werkzeugen, Maschinen oder Material dienen.
Die Verwaltungsgebühr für einen Jahresausweis beträgt 200 Euro. Der Ausweis kann auf bis zu drei Fahrzeuge eines Betriebs registriert werden. Er darf jedoch nicht gleichzeitig für mehrere Fahrzeuge genutzt werden, sondern jeweils nur für eines der eingetragenen Fahrzeuge. Betriebe mit größerem Bedarf können mehrere Ausweise beantragen.
Antragstellung ab 1. September
Die oben genannten Betriebe aus dem Landkreis Ludwigsburg können ab dem 1. September Anträge bei der jeweils für ihren Unternehmenssitz oder Niederlassung örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde stellen. Diese prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen und stellen die Ausweise gegen Gebühr aus. Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb des Landkreises Ludwigsburg haben, können den Handwerker-Parkausweis bei der Verkehrsbehörde derjenigen Kommune beantragen, in der sie erstmals im Landkreis tätig werden. Weitere Informationen zum Handwerker-Parkausweis gibt es unter www.landkreis-ludwigsburg.de/handwerkerparkausweis.
