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Handwerkerparkausweis im Landkreis Ludwigsburg

Der kreisweite Handwerkerparkausweis umfasst eine Reihe von Ausnahmegenehmigungen, die es Unternehmen erleichtern, bei schwierigen Parkverhältnissen ihre Service-, Montage- oder Werkzeugwägen nah beim Kunden abzustellen. Als gemeinsames Angebot des Landkreises Ludwigsburg und seiner Kommunen wird er in allen 39 Städten und Gemeinden anerkannt und ist ab der Ausstellung für 12 Monate gültig. Dadurch entfällt der Aufwand, mehrmals im Jahr individuelle Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Der Ausweis wurde im Rahmen der Zukunftsstrategie des Landkreises Ludwigsburg entwickelt.

Start des Angebots: Der kreisweite Handwerkerparkausweis kann ab dem 1. September 2026 beantragt werden.

Ausnahmegenehmigungen des Handwerkerparkausweises:

Der kreisweit gültige Handwerkerparkausweis ermöglicht handwerklich tätigen Betrieben für ihre Einsätze vor Ort das Parken

  • an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten (öffentlicher Straßenraum) ohne Entrichtung von Parkgebühren
  • auf öffentlichen Parkplätzen ohne Beachtung der Höchstparkdauer (außer Kurzparkzonen unter 30 Minuten)
  • in Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot
  • in Haltverbotszonen auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen
  • in Bereichen mit Bewohnerparken
  • in verkehrsberuhigten Bereichen auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere geeignete Parkmöglichkeit besteht. Die Ausnahmegenehmigung gilt für auf dem Ausweis aufgeführte Fahrzeuge für die Dauer des Einsatzes vor Ort, ausschließlich an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr. 

Berechtigte Betriebe und Fahrzeuge:

Antragsberechtigt sind Betriebe mit handwerklichen Tätigkeiten. Der Handwerkerparkausweis kann ausschließlich für Service-, Werkstatt- oder Montagewägen (bis max. 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht) genutzt werden, die für die Durchführung der Arbeiten nah am Einsatzort abgestellt werden müssen. 

Pro Ausweis können bis zu drei Fahrzeuge des Betriebs in den Ausweis eingetragen werden. Die Sichtkarte des Ausweises kann wechselweise in einem dieser drei Fahrzeuge ausgelegt werden. Bei Betrieben mit größerem Bedarf besteht die Möglichkeit, mehrere Ausweise zu beantragen. Für jeden Ausweis ist die Gebühr zu entrichten (siehe unten).  

Beantragung:

Der Handwerkerparkausweis wird durch die Verkehrsbehörden der Kommunen und des Landkreises ausgestellt. Der Antrag erfolgt über das Antragsformular, das per E-Mail oder Post an die zuständige Verkehrsbehörde gesendet wird.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antragsformular einzureichen:

  • Kopie der Handwerkskarte, der IHK-Mitgliedsbescheinigung oder der Gewerbeanmeldung
  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fotos des Fahrzeugs/der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KfZ-Kennzeichen. 

Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigsburg beantragen den Handwerkerparkausweis bei derjenigen Straßenverkehrsbehörde, die für ihren Betriebssitz bzw. die entsprechende Niederlassung zuständig ist. Unternehmen aus benachbarten Landkreisen beantragen den Ausweis am Ort des ersten Einsatzes im Landkreis Ludwigsburg. 

Zuständige VerkehrsbehördeStädte und GemeindenAdresse für Anträge

Landratsamt Ludwigsburg

 

Affalterbach, Asperg, Benningen am Neckar, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hemmingen, Hessigheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Markgröningen, Möglingen, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Sachsenheim, Schwieberdingen, Steinheim an der Murr und Walheimverkehr[at]landkreis-ludwigsburg.de
Stadt BesigheimBesigheimverkehr[at]besigheim.de
Stadt Bietigheim-BissingenBietigheim-Bissingen, Ingersheim, Tammstrassenverkehr[at]bietigheim-bissingen.de
Stadt DitzingenDitzingenordnungsverwaltung[at]ditzingen.de
Stadt Freiberg am NeckarFreiberg am Neckarordnungsamt[at]freiberg-an.de
Stadt GerlingenGerlingenverkehrsbehoerde[at]gerlingen.de
Stadt Korntal-MünchingenKorntal-Münchingen

ordnungsamt[at]korntal-muenchingen.de

 

Stadt KornwestheimKornwestheimsicherheit.ordnung[at]kornwestheim.de 
Stadt LudwigsburgLudwigsburgstrassenverkehr[at]ludwigsburg.de
Stadt Marbach am NeckarMarbach am Neckaramelie.sihler[at]schillerstadt-marbach.de
Gemeinde PleidelsheimPleidelsheimmeldeamt[at]rathaus-pleidelsheim.de
Stadt Remseck am NeckarRemseck am Neckarstrassenverkehr[at]remseck.de
Vaihingen an der EnzEberdingen, Oberriexingen, Sersheim, Vaihingen an der Enzordnungsamt[at]vaihingen.de

Gebühr und Nutzungsbedingungen:

Die Gebühr für einen Handwerkerparkausweis für 12 Monate beträgt 200 EUR. Auch für jeden weiteren Ausweis eines Betriebs wird diese Gebühr fällig. Die Gebühr für den Nachtrag bzw. die Änderung von Kennzeichen an bereits ausgestellten Ausweisen beträgt 15 EUR.

Die Straßenverkehrsordnung wird durch den Handwerkerparkausweis nicht außer Kraft gesetzt. Durch abgestellte Fahrzeuge dürfen andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet oder behindert werden. Eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m muss stets sichergestellt sein. Es gelten die Nutzungsbedingungen auf dem Genehmigungsschreiben.