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Handwerker-Parkausweis im Landkreis Ludwigsburg jetzt beantragen

Der neue, kreisweit gültige Handwerker-Parkausweis kann ab sofort beantragt werden. Ab dem 1. September 2026 erleichtert er Handwerksbetrieben die Arbeit bei Kundeneinsätzen im gesamten Landkreis Ludwigsburg.

Ein gelbes Dokument mit der Überschrift "Handwerkerparkausweis". Es enthält Informationen zu Kennzeichen, Firma, Ausweis-Nr., Gültigkeit und zuständiger Behörde. Das Layout ist einfach und übersichtlich. (Text KI generiert)

Der Parkausweis richtet sich an handwerkliche Betriebe, die darauf angewiesen sind, Material, Maschinen, Werkzeuge oder Spezialausrüstung mit ihren Fahrzeugen nah am Einsatzort abzustellen (Landratsamt Ludwigsburg).

Der Parkausweis richtet sich an handwerkliche Betriebe, die darauf angewiesen sind, Material, Maschinen, Werkzeuge oder Spezialausrüstung mit ihren Fahrzeugen nah am Einsatzort abzustellen. Nicht überall ist dies möglich, und die Beantragung individueller Ausnahmegenehmigungen kostet Zeit und Geld. Unter Federführung der Kreis-Wirtschaftsförderung und mit Unterstützung der Kreis-Handwerkerschaft Ludwigsburg haben die Verkehrsbehörden im Landkreis zur Unterstützung dieser Betriebe einen Parkausweis erarbeitet und führen ihn zum 1. September gemeinsam ein. 

Einheitliche Regelung im gesamten Landkreis

Der neue Handwerker-Parkausweis gilt in allen Städten und Gemeinden des Landkreises und ermöglicht unter anderem das gebührenfreie Parken im öffentlichen Straßenraum, das Parken im eingeschränkten Haltverbot sowie in Bereichen mit Bewohnerparken. Die Sondergenehmigungen gelten ausschließlich während des Einsatzes bei Kunden an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr.

Wer den Parkausweis beantragen kann

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die für ihre Tätigkeit einen Service-, Werkstatt- oder Montagewagen bis 7,5 Tonnen unmittelbar am Einsatzort benötigen. Die Verwaltungsgebühr beträgt 200 Euro pro Jahresausweis. Auf einem Ausweis können bis zu drei Fahrzeuge registriert werden. Bei Bedarf können auch mehrere Ausweise beantragt werden.

Antragstellung und weitere Informationen

Anträge für den Handwerker-Parkausweis nehmen die Verkehrsbehörden von Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Freiberg am Neckar, Gerlingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar, Pleidelsheim, Remseck am Neckar und Vaihingen an der Enz sowie die Verkehrsbehörde des Landkreises Ludwigsburg entgegen. Betriebe mit Sitz oder Niederlassung im Landkreis Ludwigsburg stellen den Antrag bei der für ihren Unternehmenssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Unternehmen mit Sitz außerhalb des Landkreises können den Ausweis bei der Verkehrsbehörde der Kommune beantragen, in der sie erstmals im Landkreis tätig werden.

Weitere Informationen, das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung gibt es unter www.landkreis-ludwigsburg.de/handwerkerparkausweis.