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Grundsatzerklärung gegen Gewalt unterzeichnet

Gewalt gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist in den vergangenen Jahren stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Auch das Landratsamt Ludwigsburg ist davon nicht ausgenommen. Um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu stärken, hat das Landratsamt sein Sicherheitskonzept weiterentwickelt. Gemeinsam mit dem Personalrat wurde zudem die Grundsatzerklärung gegen Gewalt überarbeitet und von Landrat Dietmar Allgaier und Personalratsvorsitzender Nadine Costeira erneut unterzeichnet.

Sicherheit als gemeinsame Verantwortung

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich an ihrem Arbeitsplatz sicher fühlen können. Sicherheit ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine gemeinsame Verantwortung. Mit dem erneuerten Sicherheitskonzept schaffen wir klare Strukturen und konkrete Handlungsempfehlungen für den Ernstfall", betont Landrat Dietmar Allgaier.

Bestehende Maßnahmen werden ergänzt

Bereits heute sorgen unter anderem die interne Alarmierungssoftware Gisbo Alarm an den PC-Arbeitsplätzen sowie der hausinterne Sicherheitsdienst für wichtige Schutzmaßnahmen. Das erneuerte Sicherheitskonzept ergänzt diese Maßnahmen und gibt den Beschäftigten praxisnahe Hilfestellungen für Notfall- und Extremsituationen. Die Empfehlungen sind auf die unterschiedlichen Dienststellen und Liegenschaften des Landkreises individuell anwendbar.

Richtiges Verhalten im Ernstfall

Dabei kommt auch dem richtigen Verhalten jedes Einzelnen eine wichtige Rolle zu. Die Mitwirkung der Beschäftigten wird ausdrücklich bestärkt und gefördert. Gleichzeitig macht das Konzept deutlich, dass ein umfassender Schutz vor allen denkbaren Sicherheitsrisiken und eine absolute Sicherheit nicht möglich ist. Umso wichtiger ist es, Sicherheitsvorkehrungen der jeweiligen Situation anzupassen und durch sachgerechtes Verhalten Risiken zu minimieren.

Sicherheitskonzept wird kontinuierlich weiterentwickelt

Das Landratsamt und der Personalrat haben sich verpflichtet, das Sicherheitskonzept regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Neue Erkenntnisse – etwa aus Unfallanzeigen, Gefährdungsbeurteilungen und Begehungen der Liegenschaften – fließen dabei in die weitere Arbeit ein.