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Corona-Krise: Neue Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg – Zusätzliche Bestimmungen für Gastronomiebetriebe sowie für Abgabe und Konsum von Alkohol

Mit einer neuen Allgemeinverfügung hat der Landkreis Ludwigsburg auf die neue Corona-Verordnung des Landes reagiert, die nunmehr viele Bestimmungen der alten Allgemeinverfügung wie die Maskenpflicht im öffentlichen Raum sowie die zahlenmäßige Beschränkung privater Veranstaltungen landesweit einheitlich umsetzt. Seine neue Allgemeinverfügung hat der Landkreis am Dienstag veröffentlicht. Sie tritt am Mittwoch (21.10.20) in Kraft, umfasst einige neue Bestimmungen und ersetzt die bisherige Allgemeinverfügung.

Das Bild zeigt drei grafisch dargestellte Viruspartikel, die eine runde, orangefarbene Struktur mit starren, rosa Stacheln aufweisen. Die Partikel erscheinen vor einem neutralen, verschwommenen Hintergrund und symbolisieren mikroskopisch kleine Erreger.

Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg enthält im Wesentlichen folgende neue Bestimmungen: 

• Eine Sperrzeit für Gastronomiebetriebe wird täglich von 23 Uhr bis 6 Uhr vorgeschrieben.

• Zudem soll in diesem Zeitraum auch ein weitreichendes Alkoholaußenabgabeverbot für Gastronomiebetriebe sowie für sonstige Verkaufsstellen wie Supermärkte und Tankstellen gelten. Hinzu kommt das Verbot, in diesem Zeitraum in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren.

Zusätzlich zu den Bestimmungen der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises gelten die schon bekannten Regelungen aus der Verordnung des Landes.

Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises ist auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/ und auf der Startseite der Homepage in der Coronavirus-Infobox unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/ abrufbar.