Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises Ludwigsburg enthält im Wesentlichen folgende neue Bestimmungen:
• Eine Sperrzeit für Gastronomiebetriebe wird täglich von 23 Uhr bis 6 Uhr vorgeschrieben.
• Zudem soll in diesem Zeitraum auch ein weitreichendes Alkoholaußenabgabeverbot für Gastronomiebetriebe sowie für sonstige Verkaufsstellen wie Supermärkte und Tankstellen gelten. Hinzu kommt das Verbot, in diesem Zeitraum in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren.
Zusätzlich zu den Bestimmungen der neuen Allgemeinverfügung des Landkreises gelten die schon bekannten Regelungen aus der Verordnung des Landes.
Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises ist auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/ und auf der Startseite der Homepage in der Coronavirus-Infobox unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/ abrufbar.
