Geothermie
Im Landkreis Ludwigsburg
Geothermie (Erdwärme)
Erdwärmesonden dringen tief in den Untergrund ein, durchstoßen verschiedene Erdschichten und tangieren das Grundwasser. Für die Bohrung zur Herstellung einer Erdwärmesondenanlage ist daher grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 100 m bedürfen außerdem der Zulassung durch das Landesbergamt. In Wasserschutzgebieten sind Bohrungen in der Regel nicht zulässig.
Sollten Sie Interesse haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich Umwelt.
Weitere Informationen:
Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB)
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg