Natur- und Artenschutz
Im Landkreis Ludwigsburg
Die Natur und insbesondere die Landschaft als Lebensraum für die freilebenden Tiere und Pflanzen zu schützen, ist Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde im Geschäftsteil Umweltrecht. Demnach ist die untere Naturschutzbehörde als Träger öffentlicher Belange bei allen landschaftsrelevanten Vorhaben und Planungen zu beteiligen. Dies ist grundsätzlich bei Bauvorhaben im Außenbereich, Straßenbauvorhaben, Bauleitplanung, Flurbereinigungen gegeben. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu folgenden Themen: