Gleichstellungsbeauftragte
Cynthia Schönau
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." (Grundgesetz Art. 3, Abs. 2)
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Ludwigsburg fördert die gesellschaftliche Gleichstellung und wirkt innerhalb des Landratsamtes auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Verwaltung hin.