Zuständigkeiten
des Kreistags und seiner Ausschüsse
Zur Erleichterung und Vorbereitung seiner Arbeit hat der Kreistag aus seiner Mitte beschließende und beratende Ausschüsse gebildet.
Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit an Stelle des Kreistags. Angelegenheiten, über die der Kreistag entscheidet, sollen in den zuständigen Ausschüssen vorberaten werden.
Beschließende Ausschüsse sind:
- der Verwaltungsausschuss
- der Ausschuss für Umwelt und Technik
- der Kultur- und Schulausschuss
- der Sozialausschuss und
- der Jugendhilfeausschuss
Vorsitzender dieser Ausschüsse ist der Landrat. Der Ältestenrat berät den Landrat in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen im Kreistag.
Zuständigkeit des Kreistags
Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und entscheidet insbesondere über:
- den Erlass aller Satzungen und deren Änderungen, z.B. der Abfallgebührensatzung, die Übernahme freiwilliger Aufgaben für den Landkreis, Entscheidungen in besonders wichtigen Angelegenheiten der AVL und der Kliniken gGmbH,
- die Entsendung von Vertretern des Landkreises in Organe von Einrichtungen, Organisationen und Verbänden, denen der Landkreis als Mitglied angehört,
- die Entscheidung über die Ernennung, Einstellung einschließlich Höhergruppierung und Entlassung der leitenden Beamten und Beschäftigten im Einvernehmen mit dem Landrat,
- die Wahl des Landrats.
Zuständigkeit der Ausschüsses des Kreistags
Die Ausschüsse sind für Entscheidungen zuständig, die nicht dem Kreistag vorbehalten sind, soweit diese nicht zu den Aufgaben des Landratsamtes als staatlicher unterer Verwaltungsbehörde gehören:
Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss ist zuständig für:
Zentrale Verwaltungsangelegenheiten, Wahlen, Finanzen, Vorberatungen für den Kreistag in Krankenhausangelegenheiten, Liegenschaften, örtliche Prüfung, Angelegenheiten der Gleichstellungsbeauftragten, Personalwesen. Außerdem entscheidet er im Einvernehmen mit dem Landrat über die Ernennung, Einstellung einschließlich Höhergruppierung, Entlassung von Fachbereichsleitungen sowie von Ehrenbeamten.
Ausschuss für Umwelt und Technik
Der Ausschuss für Umwelt und Technik ist zuständig für:
Planung, Sanierung und Entwicklung, Abfallwirtschaft, Vermessungswesen, Feuerwehr, Rettungsdienst, Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr, Obst- und Gartenbauberatung, Landschafts-, Natur- und Umweltschutz, Landwirtschaft, Wald, Flurbereinigung, Hochbaumaßnahmen, Schülerbeförderung, öffentlichen Personennahverkehr, Straßenwesen und Katastrophenschutz.
Sozialausschuss
Der Sozialausschuss ist zuständig für:
Sozialhilfe, Altenhilfe, Aufgaben nach SGB II, Versorgungsangelegenheiten, Kriegsopferfürsorge, Gesundheits- und Veterinärwesen, Flüchtlingswesen und Asyl.
Kultur-, Schul- und Europaausschuss
Der Kultur, Schul- und Europaausschuss ist zuständig für:
Schulen, einschließlich Baumaßnahmen, Schullandheim, Kulturpflege, Volksbildung, Sport, kommunale Partnerschaften, Europa-Angelegenheiten.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.