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Kreistag

Allgemeines

Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Kreistag überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Verwaltung des Landkreises für deren Beseitigung.

(§ 19 Abs. 1 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg)

Geschäftsstelle Kreistag

Sandra Grüninger
Tel.: 07141 144-42913
Fax.: 07141 144-2030
Geschaeftsstelle
Kreistag