Ab Mittwoch treten zahlreiche Öffnungen und Lockerungen im privaten Bereich, im Einzelhandel, in Sport und Gastronomie sowie im Hochschul- und Kulturbereich in Kraft, beispielsweise:
- Treffen im privaten und öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten, wobei Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre nicht mitgezählt werden. Zusätzlich dazu dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen.
- Die Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen ein Gast pro 2,5 Quadratmeter, Tische mit 1,5 Meter Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln. Mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet: tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort und Kontaktdokumentation).
- Der Einzelhandel kann mit folgenden Auflagen wieder öffnen:
- Geschäfte mit weniger als zehn Quadratmeter Verkaufsfläche: maximal eine Kundin oder ein Kunde
- Geschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter: eine Kundin oder ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche
- Für die darüberhinausgehende Fläche gilt: eine Kundin oder ein Kunde pro 20 Quadratmeter (gilt nicht für den Lebensmittelhandel)
- Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
- Gesteuerter Zutritt
- Warteschlangen vermeiden
- Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
- Testpflicht entfällt
- Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (eine Person pro zehn Quadratmeter), Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (eine Person pro zehn Quadratmeter). Mit Test- und Hygienekonzept.
- Vortrags- und Informationsveranstaltungen sowie Kulturveranstaltungen (Theater, Oper, Kulturhäuser, Kino und Ähnliches) bis 500 Personen außen und bis zu 250 Personen innen. Mit Test- und Hygienekonzept.
- Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports sowie des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauerinnen und Zuschauer außen und innen bis 250 Zuschauerinnen und Zuschauer. Mit Test- und Hygienekonzept.
- Archive, Büchereien und Bibliotheken, Zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen.
Alle aktuellen Informationen zu den gültigen Regeln im Landkreis sind online auf der Homepage des Landratsamts unter: https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/gesundheit-veterinaerwesen/gesundheit/informationen-zum-coronavirus/ abrufbar. Informationen zu den Öffnungsstufen des Landes gibt es unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ im Internet.
