„Die aktuelle Situation in dieser vierten Corona-Welle ist ernst und besorgniserregend. Das zeigt nicht zuletzt das Erreichen der Alarmstufe in Baden-Württemberg. In dieser Situation wollen wir sowohl unsere Kunden als auch unsere Mitarbeiter so gut wie möglich vor dem Virus schützen. Deshalb haben wir uns für diese zusätzlichen Vorsichtsmaßnahmen im Dienstbetrieb entschieden“, erläutert Landrat Dietmar Allgaier.
Während der Pandemie, so der Landrat weiter, habe das Landratsamt gute Erfahrungen damit gemacht, Kundenkontakte nur nach vorheriger Terminvereinbarung zuzulassen. Dadurch habe man den Kundenverkehr auf das infektiologisch notwendige Minimum reduzieren können.
Im Zuge der nun geltenden 3G-Regel müssen die Kunden beim Betreten der Landratsamt-Gebäude entweder eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen bis zu 24 Stunden zurückliegenden negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. Das Angebot der kostenlosen Bürgertestungen wurde inzwischen wieder eingeführt. Bei Terminen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten holen die Mitarbeiter des Landratsamts die Kunden direkt am Eingang ab und lassen sich den 3G-Nachweis vorlegen.
Auch für die Mitarbeiter des Landratsamts gelten ab 22. November zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen.