Die Verleihung fand im Rahmen des Jahreskonzerts des Musikvereins in der Stadthalle Alte Kelter in Besigheim statt. Vor zahlreichen Gästen übergab der Landrat die vom Bundespräsidenten gestiftete Auszeichnung an den Vorsitzenden des Vereins.
„Der Musikverein Stadtkapelle Besigheim prägt seit einem Jahrhundert das kulturelle Leben der Stadt und unseres Landkreises“, sagte der Landrat in seiner Ansprache. „Die Pro-Musica-Plakette würdigt dieses außergewöhnliche Engagement. Sie ist Ausdruck des Dankes und der Anerkennung – nicht nur für die heutigen Mitglieder, sondern auch für all jene, die den Verein seit 1925 geprägt haben. Musik verbindet Menschen – und sie schenkt uns immer wieder diese besonderen Glücksmomente.“
Benjamin Ziegler, 1. Vorsitzender des Musikvereins Stadtkapelle Besigheim, bedankte sich bei Landrat Allgaier: „Die Verleihung der Pro-Musica-Plakette erfüllt uns mit Stolz und tiefer Dankbarkeit. Diese Auszeichnung würdigt nicht nur 100 Jahre musikalisches Wirken, sondern vor allem auch das Engagement vieler Generationen, die unseren Verein mit Herzblut getragen haben. Die Ehrung ist für uns aber nicht nur ein Blick zurück auf eine bewegte Geschichte, sondern auch Ansporn für die Zukunft. Wir wollen weiterhin Menschen für Musik begeistern, Gemeinschaft leben und unseren Beitrag zum kulturellen Leben in Besigheim leisten.“
Jahreskonzert unter dem Motto „Glücksmomente“
Neben der Auszeichnung überreichte der Landrat dem Verein auch eine Spende des Landkreises in Höhe von 500 Euro als Zeichen der Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement und die musikalische Arbeit.
Beim Jahreskonzert präsentierten die Orchester des Vereins ein abwechslungsreiches Programm unter dem Motto „Glücksmomente“. Neben der Verleihung der Pro-Musica-Plakette wurden auch langjährige musizierende und fördernde Mitglieder geehrt.
Hintergrund: Pro-Musica-Plakette
Die Pro-Musica-Plakette wurde 1968 vom damaligen Bundespräsidenten gestiftet. Sie ist eine der höchsten Auszeichnungen für Amateurmusik in Deutschland. Verliehen wird sie an Musikvereinigungen, die sich über viele Jahrzehnte in besonderer Weise um die Pflege des instrumentalen Musizierens und die Förderung des kulturellen Lebens verdient gemacht haben. Voraussetzung ist in der Regel ein mindestens 100-jähriges Bestehen der Musikvereinigung sowie der Nachweis kontinuierlicher musikalischer Arbeit. Die Plakette wird zusammen mit einer Urkunde des Bundespräsidenten überreicht.
