„Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt“, sagt Landrat Dietmar Allgaier. Aus Sicht des Landkreises ist es erfreulich: Die Abfallwirtschaftssatzungen des Landkreises Ludwigsburg für die Jahre 2021 und 2022 haben vor Gericht Bestand. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat bestätigt, dass der Landkreis Ludwigsburg die Kosten für den umweltgerechten Abschluss der Kreisdeponien sukzessive über mehrere Jahre ansparen kann und es nicht zwingend ist, die Gebührenzahler erst dann mit diesen Kosten zu belasten, wenn sie tatsächlich anfallen. Die Beschwerdeführer wollten vor Gericht erreichen, dass die Kosten für die umweltgerechte Nachsorge der Deponien des Landkreises nicht per Gebührenhaushalt, sondern über den allgemeinen Steuer-Haushalt getragen werden. Mit der Abweisung der Klage können nun starke Gebührenschwankungen und die damit aus Sicht des Landkreises verbundenen Ungerechtigkeiten vermieden werden. „Wir sind froh, dass diese kalkulatorische Frage nun auch für die kommenden Gebührenjahre geklärt ist“, sagt Landrat Dietmar Allgaier.
