Pro Termin ist nur ein Vorgang möglich. Die Terminvergabe erfolgt vorrangig online auf der Seite der Kfz-Zulassungsstelle www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/auto-kfz/kfz-zulassungsbehoerde/ und ist immer nur für zwei Wochen im Voraus möglich. Bei der Abgabe der Unterlagen kann man entscheiden, ob man diese nach der Bearbeitung bei der Zulassungsstelle abholen oder die Dokumente per Post (Einschreiben) erhalten möchte.
Kunden sollten auf die Vollständigkeit ihrer Unterlagen achten. Der Vorgang kann nur bearbeitet werden, wenn beim Termin alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Die benötigten Unterlagen sind auf der Terminbestätigung aufgeführt. Diese Bestätigung ist zusammen mit dem ausgefüllten SEPA-Mandat und den Zulassungsunterlagen beim Termin abzugeben. Die Zulassungsbehörde behält sich vor, die Annahme eines Zulassungsantrags bei fehlenden Unterlagen abzulehnen (in diesem Fall verfällt der Termin). Kunden sollten in ihrem eigenen Interesse pünktlich sein, da ihr Termin ansonsten ebenfalls verfällt.
Für Vorgänge, die in Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 17. März 2020 stehen, können sich die Betroffenen per e-Mail an: KFZ.ZULASSUNG[at]landkreis-ludwigsburg.de an die Kfz-Zulassungsstelle wenden.
Sollte Ihnen eine Online-Terminvergabe nicht möglich sein, steht Ihnen in der Zeit von Mon-tag bis Freitag die Kfz-Zulassungsbehörde telefonisch unter 07141 144-2066, von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr für Fragen zur Verfügung.
