Die Förderung konzentriert sich auf benachteiligte Personengruppen mit besonderen Problemlagen:
„Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“
Die Konzentration erfolgt hier vor allem auf vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen, bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. Dazu gehören unter anderem Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis des SGB II, Zuwandererinnen und Zuwanderer sowie Personen mit Migrationshintergrund, Flüchtlinge, Menschen mit Fluchterfahrung, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder auch Menschen mit psychosozialen Problemlagen.
„Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“
Hier sollen Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 erreicht werden, die vom Schulabbruch oder Schulversagen bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Hierzu gehören auch marginalisierte, entkoppelte, gegebenenfalls von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen, die von den Übergangssystemen an der Schnittstelle von Schule und Beruf sowie von der Jugendberufshilfe nicht erreicht werden.
Projektanträge müssen eines der beiden genannten Ziele erfüllen.
Neben den beiden konkreten arbeitsmarktpolitischen Zielen erfolgt die Umsetzung auch unter Beachtung der Querschnittsziele des ESF, der „Gleichstellung von Frauen und Männern“, der „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, der „Ökologischen Nachhaltigkeit und der „Transnationale Zusammenarbeit“.
Projektträger können ihre Anträge schriftlich bis 30.09.2021 bei der L-Bank in Karlsruhe abgeben. Dazu dient das elektronische Antragsformular ELAN, abrufbar auf der Internetseite https://www.esf-bw.de/esf/esfplus/sm/elan/. Privatpersonen profitieren über ihre Teilnahme an ESF Plus-geförderten Projekten und Förderprogrammen und können daher keinen eigenen Förderantrag stellen. In der Rankingsitzung des lokalen ESF-Arbeitskreises des Landkreises Ludwigsburg
Ende Oktober 2021 werden die Projektanträge von den Projektträgern vorgestellt. Nach dortiger inhaltlicher Bewertung und einer Priorisierung durch ein Ranking nach landeseinheitlichen Vorgaben werden die Anträge an die L-Bank zur Bewilligung weitergeleitet.
Informationen zum ESF Plus, zu Ausschreibung und Antragsverfahren sind auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg unter https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/kreisverwaltung/dezernat-iv-arbeit-jugend-und-soziales/fb-43-soziales-pflege-und-versorgungsangelegenheiten/ eingestellt. Für Fragen steht Interessierten die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Ludwigsburg zur Verfügung (Dr. Alexandra Diener, Telefon 07141 144-42185, E-Mail: alexandra.diener[at]landkreis-ludwigsburg.de).
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung, trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei und bekämpft Armut und soziale Ausgrenzung. Bei der regionalen Förderung wird das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg von den regionalen ESF-Arbeitskreisen unterstützt, die bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelt sind.
