Fachbereich 43
Soziales, Pflege und Versorgungsangelegenheiten
Aufgaben des Fachbereichs 43
GT 431 (Seniorenarbeit und Pflege)
Seniorenarbeit und Pflege
Altenhilfe-Fachberatung - Sozialplanung / Altenhilfeplanung
Kurzzeitpflegeplatzvermittlung für planbare Auszeit
Sozialberatung nach ProstSchG
Kontakt
Leitung Silke Reich
Tel.: 07141 144-44793
Silke Reich
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Kurzzeitpflegeplatzvermittlung für planbare Auszeit
Virtuelle Poststelle - ProstSchG
Weitere Informationen
GT 432 (Ausbildungs- und Aufstiegsförderung, Schuldnerberatung und Schuldenprävention, Wohngeld)
Ausbildungsförderung, Aufstiegsfortbildung
Schuldnerberatung
Wohngeld
Kontakt
Leitung Alf Scheible
Tel.: 07141 144-42677
Fax: 07141 144-52677
Alf Scheible
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Ausbildungsförderung (BafoeG / Aufstiegs-BafoeG)
GT 433 (Schwerbehindertenrecht, Soziales Entschädigungsrecht, Versorgungsangelegenheiten)
Versorgungsangelegenheiten
Soziales Entschädigungsrecht
Schwerbehindertenrecht
Kontakt
Leitung Bettina Heidrich
Tel.: 07141 144-42572
Fax: 07141 144-59942
Weitere Kontaktmöglichkeiten
GT 434 (Betreuungsbehörde)
Betreuungsbehörde
Kontakt
Leitung Daniela Grutschnig
Tel.: 07141 144-45136
Kontaktmöglichkeiten
Weitere Informationen
GT 435 (Pflegestützpunkt)
Pflegestützpunkt Baden-Württemberg - Landkreis Ludwigsburg
Kontakt
Leitung Melanie Rosner
Tel.: 07141 144-43331
Kontaktmöglichkeiten
Virtuelle Poststelle - Pflegestützpunkt
Weitere Informationen
ESF und Jugendschöffenwahl
Jugendschöffenwahl
Jugendschöffenamt, Amtsperiode 2024 – 2028: Verfahren abgeschlossen, Bewerbungen nicht mehr möglich
Informationen zur Jugendschöffenwahl
Für den Zeitraum von fünf Jahren - eine Amtsperiode - sind Jugendschöff*innen bei Gericht zu wählen. Die dazu nötigen Vorschlagslisten für die im Landkreis Ludwigsburg bestehenden vier Amtsgerichtsbezirke Besigheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar und Vaihingen an der Enz werden vom Jugendhilfeausschuss des Kreistages beschlossen. Der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichtsbezirken wählt die Jugendschöff*innen aus diesen Vorschlagslisten.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die in der Hauptverhandlung von Jugendstrafrechtsangelegenheiten an allen Entscheidungen beteiligt sind und dasselbe Stimmrecht besitzen wie Berufsrichter. Ein Berufsrichter und jeweils eine Jugendschöffin und ein Jugendschöffe bilden das Jugendschöffengericht. Jugendschöff*innen sollen in der Jugenderziehung erfahren sein und tragen so zu einer altersgerechten Gestaltung der Verhandlung bei.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger verpflichtet ist. Eine absolut unparteiische Haltung, Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungs- und Urteilsvermögen sind wesentliche Voraussetzungen, ebenso Flexibilität hinsichtlich der Termingestaltung über die gesamte fünfjährige Amtsperiode. Bewerber*innen sollten körperlich belastbar sein, um den mitunter langen Sitzungen gewachsen zu sein.
Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass Interessierte mit Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und gut deutsch sprechen. Es dürfen weder Vorstrafen vorliegen noch größere Zahlungsschwierigkeiten. Nicht nur Interessierte aus pädagogischen Berufsfeldern, auch Personen, die junge Menschen ausbilden oder in der Jugendarbeit tätig sind, können die nötigen Voraussetzungen und Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen vorweisen. Interessierte müssen im Landkreis Ludwigsburg wohnen. Die Schöffentätigkeit ist an die Zuordnung des Wohnortes an den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gebunden.
Amtsgericht Besigheim mit den dazugehörigen Gemeinden
Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erligheim, Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Mundelsheim, Tamm, Walheim
Amtsgericht Ludwigsburg mit den dazugehörigen Gemeinden
Asperg, Ditzingen, Freiberg am Neckar, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Pleidelsheim, Remseck am Neckar, Schwieberdingen
Marbach am Neckar mit den dazugehörigen Gemeinden
Affalterbach, Benningen, Erdmannhausen, Großbottwar, Marbach am Neckar, Murr, Oberstenfeld, Steinheim an der Murr
Vaihingen an der Enz mit den dazugehörigen Gemeinden
Eberdingen, Oberriexingen, Sachsenheim, Sersheim, Vaihingen an der Enz
Ende 2022/Anfang 2023 startete das Verfahren zur Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024 – 2028. Bewerbungen Interessierter wurden bis Ende März 2023 gesammelt. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags entschied im Frühsommer 2023 über die aus den Bewerbungen entstandene Vorschlagsliste für die vier Amtsgerichtsbezirke. Danach wurde die Liste eine Woche lang öffentlich ausgelegt; es bestand die Möglichkeit, Einsprüche gegen Bewerbungen auf der Liste zu Protokoll zu geben. Die Vorschlagslisten mit den eingegangenen Einsprüchen wurden im Anschluss an die jeweiligen Amtsgerichte übergeben. Damit ist das Verfahren für die Jugendschöffenwahl im Landratsamt abgeschlossen. Im Spätherbst 2023 wählt der Schöffenwahlausschuss an den vier Amtsgerichtsbezirken die Jugendhaupt- und -ersatzschöffen für die jeweiligen Einsätze an den Jugendschöffengerichten. Da mindestens doppelt so viele Personen auf den Vorschlagslisten stehen müssen als Jugendschöff*innen benötigt und gewählt werden, kommt höchstens die Hälfte der Interessierten zum Zuge. Die Berufung in das Jugendschöffenamt erfolgt durch die Amtsgerichte.
Zahlreiche weitere Informationen zur (Jugend-)Schöffenwahl finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de/. Zudem bietet der Kanal „Schöffen TV“ auf Youtube interessante Einblicke in die Tätigkeit eines Schöffen und vermittelt zusätzliches Fachwissen. Die Videos sind abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCtW3wNINdl8GF38w6gRqO6w.
Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind für die Amtsperiode 2024 – 2028 nicht mehr möglich. Die nächste Wahl steht im Jahr 2028 an. Allgemeine Fragen zum Jugendschöffenamt beantwortet Ihre
Ansprechpartnerin im Landratsamt Ludwigsburg:
Stephanie Mayer
Fachbereich 43
Hindenburgstraße 30
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-42052
E-Mail: stephanie.mayer[at]landkreis-ludwigsburg.de
Bitte beachten Sie, dass für eine Bewerbung als Schöffe im Erwachsenenstrafrecht Ihre jeweilige Wohnortkommune Ansprechpartner ist!
Der Europäische Sozialfonds (ESF) im Landkreis Ludwigsburg
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Landkreis Ludwigsburg – Grundlagen
Der ESF Plus ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung, trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei und bekämpft Armut und soziale Ausgrenzung. Er ist somit das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Bei der regionalen Förderung wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg von den regionalen ESF-Arbeitskreisen unterstützt, die bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelt sind und über ein eigenes Mittelkontingent verfügen.
Im Landkreis Ludwigsburg setzt sich der regionale ESF-Arbeitskreis aus einem Fachgremium von zwölf Arbeitsmarktakteuren aus den Bereichen Dezernat für Arbeit, Jugend und Soziales, Jobcenter Landkreis Ludwigsburg, Agentur für Arbeit Ludwigsburg, Beauftragte für Chancengleichheit, Arbeitgebervertretung, Arbeitnehmervertretung, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Schule, Außerschulische Jugendbildung, Liga Freier Wohlfahrtspflege und berufliche Fort- und Weiterbildung zusammen. Vorsitz und Geschäftsführung obliegen dem Landkreis, den Vorsitz hat der Dezernent für Arbeit, Jugend und Soziales.
Unterstützung erhält der regionale ESF-Arbeitskreis durch die ESF-Beratungsstelle für die regionalen Arbeitskreise, die beim Landkreistag Baden-Württemberg angesiedelt ist, und durch einen Vertreter des Staatlichen Schulamts Ludwigsburg.
Der ESF-Arbeitskreis beschließt jährlich eine Arbeitskreisstrategie, auf deren Grundlage die regionalen Fördermittel in Höhe von derzeit 474.170 € jährlich ausgeschrieben werden. Er ist zuständig für die inhaltliche Bewertung der eingegangenen Projektanträge hinsichtlich der Übereinstimmung mit dieser Strategie und erstellt eine Vorschlagsliste, gemäß der vom ESF-Begleitausschuss genehmigten Methodik und Kriterien. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit eines Antrags bleibt jedoch der L-Bank vorbehalten. Der ESF Plus bietet keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich mit maximal 40% an den Gesamtkosten eines Vorhabens ("Kofinanzierung"). Die restlichen Mittel steuern der Projektträger oder andere private bzw. öffentliche Geldgeber bei.
Vorbereitungen für das ESF Plus-Förderjahr 2025 im Landkreis Ludwigsburg/Ausschreibung
Der regionale ESF-Arbeitskreis hat im Februar 2024 die regionale Arbeitskreisstrategie für das Programmjahr 2025 beschlossen. Die Strategie steht hier zum Download zur Verfügung.
Das Förderjahr 2025 konzentriert sich im Landkreis Ludwigsburg auf folgende benachteiligte Personengruppe mit besonderen Problemlagen:
- „Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind“
Angesprochen werden sollen hier vor allem vielfach belastete, arbeitsmarktferne Zielgruppen, bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. Dazu gehören unter anderem Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, Langzeitleistungsbeziehende auch, aber nicht nur im Rechtskreis des SGB II, Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder auch Menschen mit psychosozialen Problemlagen.
- „Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“
Hier sollen Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 adressiert werden, die von Schulabbruch oder Schulversagen bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Hierzu gehören auch marginalisierte, entkoppelte, ggf. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen, die von den Übergangssystemen an der Schnittstelle von Schule und Beruf sowie von der Jugendberufshilfe nicht erreicht werden.
Die Umsetzung der Projekte erfolgt unter Beachtung der Querschnittsziele des ESF Plus:
Gleichstellung der Geschlechter
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Nachhaltigkeit
Transnationale Kooperation
Die Ausschreibung für das Förderjahr 2025 mit detaillierten Informationen für Antragsteller können Sie sich hier ansehen oder herunterladen. Bewerbungsschluss war der 31. Mai 2024.
Weitere Informationen rund um den ESF Plus:
ESF Plus Projekte managen www.esf-epm.de
ESF Plus auf Bundesebene www.esf.de
ESF Plus auf Landesebene www.esf-bw.de
Ihre Fragen rund um den ESF Plus im Landkreis Ludwigsburg beantwortet gerne die:
Geschäftsstelle des regionalen ESF-Arbeitskreises
Stephanie Mayer
Landratsamt Ludwigsburg
Hindenburgstraße 30
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-42052