Sprungziele

Fachbereich 43

Soziales, Pflege und Versorgungsangelegenheiten

Aufgaben des Fachbereichs 43

GT 431 (Seniorenarbeit und Pflege)

Seniorenarbeit und Pflege
Altenhilfe-Fachberatung - Sozialplanung / Altenhilfeplanung
Kurzzeitpflegeplatzvermittlung für planbare Auszeit
Sozialberatung nach ProstSchG

Kontakt

Leitung Silke Reich

Tel.: 07141 144-44793

Silke Reich

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Altenhilfe

Kurzzeitpflegeplatzvermittlung für planbare Auszeit

Betreuungsbehoerde

Prostschg

Virtuelle Poststelle - ProstSchG

Weitere Informationen

GT 432 (Ausbildungs- und Aufstiegsförderung, Schuldnerberatung und Schuldenprävention, Wohngeld)

Schuldnerberatung
Wohngeld
Ausbildungsförderung, Aufstiegsfortbildung

Kontakt

Leitung Alf Scheible
Tel.: 07141 144-42677
Fax: 07141 144-59413
Alf Scheible

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Schuldnerberatung und Schuldenprävention

Wohngeld

Bafoeg

GT 433 (Schwerbehindertenrecht, Soziales Entschädigungsrecht, Versorgungsangelegenheiten)

Versorgungsangelegenheiten
Soziales Entschädigungsrecht
Schwerbehindertenrecht

Kontakt

Leitung Jürgen Krummlauf
Tel.: 07141 144-42566
Fax: 07141 144-59942
Juergen Krummlauf

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Versorgungsangelegenheiten

GT 434 (Betreuungsbehörde)

Betreuungsbehörde

Kontakt

Leitung Daniela Grutschnig

Tel.: 07141 144-45136

Kontaktmöglichkeiten

Betreuungsbehörde

Weitere Informationen

GT 435 (Pflegestützpunkte)

Pflegestützpunkt Baden-Württemberg  - Landkreis Ludwigsburg

Kontakt

Leitung Melanie Rosner

Tel.: 07141 144-43331

Kontaktmöglichkeiten

Pflegestützpunkt

Virtuelle Poststelle - Pflegestützpunkt

Weitere Informationen

ESF und Jugendschöffenwahl

Jugendschöffenwahl

Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind ab sofort bis Ende März 2023 für die Amtsperiode 2024 – 2028 möglich

Informationen zur Jugendschöffenwahl
Für den Zeitraum von fünf Jahren - eine Amtsperiode - sind Jugendschöff*innen bei Gericht zu wählen. Die dazu nötigen Vorschlagslisten für die im Landkreis Ludwigsburg bestehenden vier Amtsgerichtsbezirke Besigheim, Ludwigsburg, Marbach am Neckar und Vaihingen an der Enz werden vom Jugendhilfeausschuss des Kreistages beschlossen. Der Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichtsbezirken wählt die Jugendschöff*innen aus diesen Vorschlagslisten.

Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die in der Hauptverhandlung von Jugendstrafrechtsangelegenheiten an allen Entscheidungen beteiligt sind und dasselbe Stimmrecht besitzen wie Berufsrichter. Ein Berufsrichter und jeweils eine Jugendschöffin und ein Jugendschöffe bilden das Jugendschöffengericht. Jugendschöff*innen sollen in der Jugenderziehung erfahren sein und tragen so zu einer altersgerechten Gestaltung der Verhandlung bei.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger verpflichtet ist. Eine absolut unparteiische Haltung, Verantwortungsbewusstsein, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungs- und Urteilsvermögen sind wesentliche Voraussetzungen, ebenso Flexibilität hinsichtlich der Termingestaltung über die gesamte fünfjährige Amtsperiode. Bewerber*innen sollten körperlich belastbar sein, um den mitunter langen Sitzungen gewachsen zu sein.

Zu den persönlichen Voraussetzungen gehört, dass Interessierte mit Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre und noch nicht 70 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und gut deutsch sprechen. Es dürfen weder Vorstrafen vorliegen noch größere Zahlungsschwierigkeiten. Nicht nur Interessierte aus pädagogischen Berufsfeldern, auch Personen, die junge Menschen ausbilden oder in der Jugendarbeit tätig sind, können die nötigen Voraussetzungen und Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen vorweisen. Interessierte müssen im Landkreis Ludwigsburg wohnen. Die Schöffentätigkeit ist an die Zuordnung des Wohnortes an den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gebunden.

Amtsgericht Besigheim mit den dazugehörigen Gemeinden
Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erligheim, Freudental, Gemmrigheim, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Mundelsheim, Tamm, Walheim

Amtsgericht Ludwigsburg mit den dazugehörigen Gemeinden
Asperg, Ditzingen, Freiberg am Neckar, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Pleidelsheim, Remseck am Neckar, Schwieberdingen

Marbach am Neckar mit den dazugehörigen Gemeinden
Affalterbach, Benningen, Erdmannhausen, Großbottwar, Marbach am Neckar, Murr, Oberstenfeld, Steinheim an der Murr

Vaihingen an der Enz mit den dazugehörigen Gemeinden
Eberdingen, Oberriexingen, Sachsenheim, Sersheim, Vaihingen an der Enz

Bereits Ende 2022/Anfang 2023 startet das Verfahren zur Jugendschöffenwahl für die nächste Amtsperiode 2024 – 2028. Bewerbungen Interessierter werden bis Ende März 2023 gesammelt. Der Jugendhilfeausschuss des Kreistags entscheidet im Frühsommer 2023 über die aus den Bewerbungen entstandene Vorschlagsliste für die vier Amtsgerichtsbezirke. Danach wird die Liste eine Woche lang öffentlich ausgelegt; es besteht die Möglichkeit, Einsprüche gegen Bewerbungen auf der Liste zu Protokoll zu geben. Die Vorschlagslisten mit den eingegangenen Einsprüchen werden im Anschluss an die jeweiligen Amtsgerichte übergeben. Damit ist das Verfahren für die Jugendschöffenwahl im Landratsamt abgeschlossen. Im Spätherbst wählt der Schöffenwahlausschuss an den vier Amtsgerichtsbezirken die Jugendhaupt- und -ersatzschöffen für die jeweiligen Einsätze an den Jugendschöffengerichten. Da mindestens doppelt so viele Personen auf den Vorschlagslisten stehen müssen als Jugendschöff*innen benötigt und gewählt werden, kommt höchstens die Hälfte der Interessierten zum Zuge. Die Berufung in das Jugendschöffenamt erfolgt durch die Amtsgerichte.

Zahlreiche weitere Informationen zur (Jugend-)Schöffenwahl finden Sie unter https://www.schoeffenwahl.de/. Zudem bietet der Kanal „Schöffen TV“ auf Youtube interessante Einblicke in die Tätigkeit eines Schöffen und vermittelt zusätzliches Fachwissen. Die Videos sind abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCtW3wNINdl8GF38w6gRqO6w.

Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind ab sofort bis Ende März 2023 für die Amtsperiode 2024 – 2028 möglich. Interessierte finden hier alle nötigen Informationen in kompakter Form und hier das Bewerbungsformular. Bitte richten Sie Ihre Fragen bzw. senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an Ihre

Ansprechpartnerin im Landratsamt Ludwigsburg

Stephanie Mayer
Fachbereich 43
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg
Tel.: 07141 144-42052
Fax: 07141 144-59941
Stephanie Mayer

Bitte beachten Sie, dass für eine Bewerbung als Schöffe im Erwachsenenstrafrecht Ihre jeweilige Wohnortkommune Ansprechpartner ist!

Der Europäische Sozialfonds (ESF) im Landkreis Ludwigsburg

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Landkreis Ludwigsburg – Grundlagen

Der ESF Plus ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung, trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei und bekämpft Armut und soziale Ausgrenzung. Er ist somit das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen. Bei der regionalen Förderung wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg von den regionalen ESF-Arbeitskreisen unterstützt, die bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelt sind und über ein eigenes Mittelkontingent verfügen.

Im Landkreis Ludwigsburg setzt sich der regionale ESF-Arbeitskreis aus einem Fachgremium von zwölf Arbeitsmarktakteuren aus den Bereichen Dezernat für Arbeit, Jugend und Soziales, Jobcenter Landkreis Ludwigsburg, Agentur für Arbeit Ludwigsburg, Beauftragte für Chancengleichheit, Arbeitgebervertretung, Arbeitnehmervertretung, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Schule, Außerschulische Jugendbildung, Liga Freier Wohlfahrtspflege und berufliche Fort- und Weiterbildung zusammen. Vorsitz und Geschäftsführung obliegen dem Landkreis, den Vorsitz hat der Dezernent für Arbeit, Jugend und Soziales.

Unterstützung erhält der regionale ESF-Arbeitskreis durch die ESF-Beratungsstelle für die regionalen Arbeitskreise, die beim Landkreistag Baden-Württemberg angesiedelt ist, und durch einen Vertreter des Staatlichen Schulamts Ludwigsburg.

Der ESF-Arbeitskreis beschließt jährlich eine Arbeitskreisstrategie, auf deren Grundlage die regionalen Fördermittel in Höhe von derzeit 474.170 € jährlich ausgeschrieben werden. Er ist zuständig für die inhaltliche Bewertung der eingegangenen Projektanträge hinsichtlich der Übereinstimmung mit dieser Strategie und erstellt eine Vorschlagsliste, gemäß der vom ESF-Begleitausschuss genehmigten Methodik und Kriterien. Die Entscheidung über die Förderfähigkeit eines Antrags bleibt jedoch der L-Bank vorbehalten. Der ESF Plus bietet keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich mit maximal 40% an den Gesamtkosten eines Vorhabens ("Kofinanzierung"). Die restlichen Mittel steuern der Projektträger oder andere private bzw. öffentliche Geldgeber bei.

Vorbereitungen für das ESF Plus-Förderjahr 2024 im Landkreis Ludwigsburg/Ausschreibung

Der regionale ESF-Arbeitskreis hat im März 2023 die regionale Arbeitskreisstrategie für das Programmjahr 2024 beschlossen. Die Strategie steht hier zum Download zur Verfügung.

Das Förderjahr 2024 konzentriert sich im Landkreis Ludwigsburg auf folgende benachteiligte Personengruppe mit besonderen Problemlagen:

„Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit“

Hier sollen Schüler*innen ab der Klassenstufe 5 adressiert werden, die von Schulabbruch oder Schulversagen bedroht sind und durch andere schulische Regelsysteme nicht (mehr) angesprochen werden können. Hierzu gehören auch marginalisierte, entkoppelte, ggf. von Wohnungslosigkeit bedrohte junge Menschen, die von den Übergangssystemen an der Schnittstelle von Schule und Beruf sowie von der Jugendberufshilfe nicht erreicht werden.

Die Umsetzung der Projekte erfolgt unter Beachtung der Querschnittsziele des ESF Plus:
Gleichstellung der Geschlechter
Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
Nachhaltigkeit
Transnationale Kooperation

Die Ausschreibung für das Förderjahr 2024 können Sie sich hier ansehen oder herunterladen. Bewerbungen sind bis zum 31. Mai 2023 bei der L-Bank möglich.

Weitere Informationen rund um den ESF Plus:

ESF Plus Projekte managen                       www.esf-epm.de

ESF Plus auf Bundesebene                       www.esf.de

ESF Plus auf Landesebene                         www.esf-bw.de

Kontakt:

Geschäftsstelle des regionalen ESF-Arbeitskreises

Stephanie Mayer

Landratsamt Ludwigsburg

Hindenburgstraße 40

71638 Ludwigsburg

Tel.:  07141 144-42052

E-Mail: stephanie.mayer[at]landkreis-ludwigsburg.de

Kontakt Fachbereichsleitung

Hindenburgstraße 30
71638 Ludwigsburg

Fachbereichsleiterin:

Heike Dierbach
Tel.:  07141 144-347
Fax:  07141 144-59941
Heike Dierbach

Assistenz:

Sabina Valente
Tel.:  07141 144-42288
Fax:  07141 144-59941
Sabina Valente

Amtspostfach:

Soziale Angelegenheiten

Postanschrift

Landratsamt Ludwigsburg

Fachbereich Soziales, Pflege und Versorgungsangelegenheiten
Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

Landratsamt Ludwigsburg

Fachbereich Soziales, Pflege und Versorgungsangelegenheiten
Postfach 7 60
71638 Ludwigsburg